Ombudsmann-Ombudsfrau - Was ist das eigentlich
Ein Ombudsmann/eine Ombudsfrau ist im ursprünglichen Sinn eine unabhängige Person, deren Aufgabe Fürsprache und Schlichtung in Rechtsfragen ist. Die Ombudsfrau für Hinweisgeber ist kein "Schiedsrichter", sondern eine unabhängige und auf Wunsch verschwiegene Ansprechpartnerin für Mitarbeiter, Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam, die Hinweise auf Korruptionssachverhalte geben möchten.
Wer kann sich an die Ombudsstelle wenden?
Die Ombudsfrau steht als Ansprechpartnerin allen Mitarbeitern, Bürger und Unternehmen der Landeshauptstadt Potsdam zur Verfügung.
Für welche Hinweise ist die Ombudsfrau zuständig?
Die Ombudsfrau steht als weitere Ansprechpartnerin neben der Antikorruptionsbeauftragten der Landeshauptstadt Potsdam für alle Hinwiese bei denen Sie einen Verdacht auf Korruption oder andere Wirtschaftsstraftaten (siehe auch: Was ist Korruption?) haben zur Verfügung. Auch wenn sie selbst an diese Handlungen beteiligt sind, können sie sich vertrauensvoll an die Ombudsfrau wenden. Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gilt für alle Hinweisgeber.
Bei allen anderen Vorfällen (z. B. arbeits- oder verwaltungsrechtliche Sachverhalte) wenden sie sich bitte an die zuständigen Ansprechpartner bei der Landeshauptstadt Potsdam.
Die Möglichkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Landeshauptstadt Potsdam, sich weiterhin vertrauensvoll an den Vorgesetzten, einen Vertreter des Personalrates oder an die Antikorruptionsbeauftragte zu wenden, bleibt natürlich bestehen.
Die Mitteilung von Verdachtsmomenten ist verantwortungsbewusstes Verhalten zum Schutz vor Korruption. Mit wahrheitsgemäßer Schilderung von Beobachtungen können Sie dazu beitragen, dass sich alle an die Spielregeln halten und bei der Beseitigung von Missständen Ihren Betrag leisten. Denunziatorischen Hinweisen wird nicht nachgegangen! Die Landeshauptstadt Potsdam wird keine Form von Denunziation dulden und diese entschieden verfolgen!
Was ist Korruption?
Eine einheitliche Definition des Begriffs "Korruption" gibt es nicht. Unter Korruption versteht man im Allgemeinen das Geben oder Annehmen von Vorteilen (z. B. von Geld oder Sachwerten), um ein bestimmtes Verhalten zu erreichen. Dabei machen sich sowohl der Geber als auch der Nehmer strafbar. Es ist zur Aufklärung solcher Sachverhalte daher wichtig, Hinweise von Dritten oder auch Betroffenen zu erhalten.
Als klassische Korruptionsdelikte im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) gelten Insbesondere:
- Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung (§§ 331, 333 StGB)
- Bestechung und Bestechlichkeit (§§ 334, 332 StGB)
- Unterlassung einer Diensthaltung (§ 336 StGB)
Korruption wird oft von weiteren Straftaten begleitet, von denen insbesondere folgende Tatbestände relevant sind:
- Unterschlagung (§ 246 StGB)
- Strafvereitelung im Amt (§258a StGB)
- Betrug und Untreue (§§ 263, 266 StGB)
- Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB)
Der beste Schutz vor Korruption ist bereits im Vorfeld jeden Anschein von korruptiven Verhalten zu vermeiden. Nehmen Sie als Amtsträger keine Geschenke an und geben Sie als Antragsteller keine Geschenke. Fragen Sie sich immer: "Wie würde ein Dritter diese Handlung sehen?". Dies dient dem Schutz der Mitarbeiter der Landeshauptstadt Potsdam und der Bürger und Unternehmen dieser Stadt.
Wie wird meine Anonymität sichergestellt?
Als Rechtsanwältin unterliegt Frau Elke Schaefer der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Die Kontaktaufnahme als auch alle Informationen und Hinweise werden absolut vertraulich behandelt.
Auf Wunsch erfolgt die Weitergabe der Hinweise an die Stadt Potsdam ohne Nennung ihres Namens. Ihre Identität wird nur preisgegeben, wenn sie dem ausdrücklich schriftlich zustimmen. Sollte es aufgrund ihrer Informationen zu Ermittlungen der Polizei und Staatsanwaltschaft kommen, ist ihre Anonymität durch die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht auch gegenüber diesen Institutionen gewährleistet.
Was passiert mit meinen Hinweisen?
Frau Rechtsanwältin Elke Schaefer übermittelt die (anonymen) Hinweise an die Antikorruptionsbeauftragte der Landeshauptstadt Potsdam zur weiteren Prüfung der Hinweise. Eine absolute vertrauliche Behandlung der Hinweise wird garantiert. Soweit sich die Hinweise konkretisieren lassen, werden weitere Maßnahmen eingeleitet. Sollten sich die Hinweise als gegenstandslos herausstellen, wird die Untersuchung beendet. Zudem erfolgt eine Löschung aller personenbezogenen Daten.
Wie bekomme ich eine Rückmeldung?
Frau Rechtsanwältin Schaefer hält den Kontakt zu Ihnen und informiert sie grundsätzlich über die Ergebnisse der Prüfung bzw. der ggf. eingeleiteten Untersuchung.
Kostet mich die Kontaktaufnahme etwas?
Die Tätigkeit der Ombudsfrau wird durch die Landeshauptstadt Potsdam vergütet. Für die Hinweisgeber entstehen keine Kosten.
Entsteht durch meinen Hinweis ein Mandatsverhältnis mit der Ombudsfrau?
Nein, es kommt kein Mandatsverhältnis zustande. Die Ombudsfrau ist und bleibt Beauftragte der Landeshauptstadt Potsdam. Jedoch besteht durch das Rechtsverhältnis der Ombudsfrau mit der Stadt Potsdam eine "(Schutz-)Wirkung" zugunsten der Hinweisgeber. Hierdurch kann die Ombudsfrau den Hinweisgeber gern in den praktischen Fragen des Einzelfalls informell beraten, jedoch ist es Frau Schaefer nicht möglich ihre rechtlichen Interessen als "Ihr" Anwalt zu vertreten.