Energieausweis

Energieausweise haben zum Ziel, die energetischen Eigenschaften von Gebäuden transparent und damit besser vergleichbar zu machen. Der Energieausweis dient außerdem dazu, bestehende Defizite bei den energetischen Eigenschaften von Gebäuden aufzudecken und die Modernisierung dieser zu fördern. Seit Oktober 2007 gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV), die die Energieausweispflicht regelt.

Ausweispflicht

Als Gebäudeeigentümer und Vermieter von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als 50 m² Nutzfläche müssen Sie bei:

Verkauf, Verpachtung oder Leasing, einen Energieausweis vorlegen.

Der Energieausweis muss den potenziellen Käufern und Mietern zugänglich gemacht werden. Interessenten müssen noch während des Vorgangs der Entscheidungsfindung die Möglichkeit bekommen, den Energieausweis einzusehen. Der Eigentümer eines Gebäudes ist darüber hinaus verpflichtet, den Energieausweis auf Verlangen der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen. Kann kein Energieausweis vorgelegt werden, kann dies unter Umständen als Ordnungswidrigkeit (§ 27 EnEV) geahndet werden.

Verbrauchsbasierter Energieausweis

Beim verbrauchsbasierten Energieausweis erfolgt die Bewertung eines Gebäudes über Energieverbrauchskennwerte. Diese Werte werden über den erfassten Energieverbrauch für die Heizung und, falls vorhanden, für die Erzeugung von Warmwasser, ermittelt. Dazu müssen die Energieverbrauchsdaten von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren vorliegen. Die Verbrauchsdaten werden anschließend witterungsbereinigt. Der Aufwand für die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist gering. Damit ist der Verbrauchsausweis kostengünstiger als der bedarfsbasierte Energieausweis.
Auf Basis des Verbrauchsausweises können keine detaillierten Modernisierungsempfehlungen gegeben werden. Der verbrauchsbasierte Energieausweis enthält keine Informationen zum energetischen Zustand von Gebäudehülle und Heizungsanlage.

Bedarfsbasierter Energieausweis

Beim bedarfsbasierten Energieausweis erfolgt eine Bewertung über den Energiebedarf. Dazu werden der Primärenergiebedarf und der Endenergiebedarf angegeben. Für das Gebäude wird auf der Grundlage der Bauunterlagen bzw. der gebäudebezogenen Daten ein Normverbrauch ermittelt. Dieser Normverbrauch zeigt an, ob tendenziell ein hoher oder niedriger Energieverbrauch für das Gebäude zu erwarten ist.
Der Bedarfsausweis liefert detaillierte Informationen über die Energieeffizienz der Heizungsanlage und der Gebäudehülle. Durch die Berechnungen können konkrete Modernisierungshinweise zur Erhöhung der Energieeffizienz gegeben werden. Durchgeführte Modernisierungsmaßnahmen schlagen sich bei Neuausstellung im Bedarfsausweis nieder.