1990 beschloss die UNESCO, die Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin (Palaces and Parks of Potsdam and Berlin) zum 1.1.1991 in die Welterbeliste der Menschheit aufzunehmen.
Es waren noch die DDR und die Bundesrepublik, die 1989 die Eintragung der Potsdamer Schlösser und Gärten beantragt hatten. Doch erst der Fall der Mauer machte es möglich, die großartigen Leistungen der Gartengestalter und Architekten entlang der Havel in Berlin und Potsdam wieder zusammenzuführen. Auf der Grundlage eines Planes des berühmten Gartenarchitekten Peter Joseph Lenné zur Verschönerung der „Insel Potsdam“ wurden im 19. Jahrhundert die Potsdamer Schlösser und Gärten zu einer einzigartigen Kulturlandschaft erweitert und vervollkommnet. Eiszeitlandschaft, Parkanlagen und gestaltete Landschaftsteile wurden zu einer Gesamtkomposition verflochten, die ihresgleichen sucht. Monarchistische Staatsideen und bürgerliche Emanzipationsbestrebungen bildeten gleichermaßen den Hintergrund für die Gestaltung dieses Landschaftsraumes.
Das Berlin-Potsdamer Welterbe umfasst heute einen Bereich, der von der Pfaueninsel im Osten bis jenseits des Neuen Palais im Westen reicht. Es beinhaltet u. a. die Schlösser und Parks Sacrow, Glienicke, Babelsberg, Sanssouci und Charlottenhof, Schloss und Park Lindstedt und den Neuen Garten.
1999 wurden weitere Teile der Kulturlandschaft in die Welterbeliste aufgenommen. Dazu gehören zum Beispiel die Russische Kolonie Alexandrowka und Teile der Nauener Vorstadt, der Pfingstberg mit dem Belvedere und die Dorfanlage von Bornstedt.
Der besondere Schutz, den der Welterbestatus so den königlichen Parks wie auch Teilen
der Stadt gewährt, beinhaltet auch die Verpflichtung des behutsamen Umgangs mit diesem
Erbe und die Rücksichtnahme darauf bei allen modernen Bauvorhaben.