Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunaler Immobilien Service" der Landeshauptstadt Potsdam vom 10.01.2005

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 
01.12.2004 die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb "Kommunaler Immobilien Service" der Landeshauptstadt Potsdam beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • Zweck und Aufgaben des Eigenbetriebes
  • Zuständigkeit des Werksausschusses
  • Werkleitung und Vertretung des Eigenbetriebes

Die o.g. Satzung der Landeshauptstadt Potsdam  trat am 3. Januar 2005 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 3/2005 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 10.01.2005 veröffentlicht.

Die 1. Änderungssatzung zur o.g. Satzung wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam in der Sitzung am 02.11.2005 beschlossen und trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 1 vom 19. Januar 2006 für die Landeshauptstadt Potsdam öffentlich bekannt gemacht.

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