Autowaschen auf öffentlichem Straßenland

Eine Reinigung des Fahrzeuges sollte in einer Waschanlage erfolgen. Dort wird das Waschwasser mit Abscheidern und Wasseraufbereitungsanlagen behandelt und gereinigt.

Das Abwasser aus der Fahrzeugwäsche enthält neben Reinigungsmittel, auch Kraft- und Schmierstoffe, die in Gewässer und Boden gelangen können. Daher ist das Autowaschen auf öffentlichem Straßenland nach § 13 der Stadtordnung verboten:

"Es ist untersagt, Fahrzeuge und Anhänger auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu waschen, zu spülen oder in sonstiger Form zu reinigen, zu warten oder instandzusetzen, mit Ausnahme der Scheiben, Scheinwerfer, Innen- und Kennzeichenreinigung oder der sofortigen Pannenbeseitigung."