Eine Reinigung des Fahrzeuges sollte in einer Waschanlage erfolgen. Dort wird das Waschwasser mit Abscheidern und Wasseraufbereitungsanlagen behandelt und gereinigt.
Das Abwasser aus der Fahrzeugwäsche enthält neben Reinigungsmittel, auch Kraft- und Schmierstoffe, die in Gewässer und Boden gelangen können. Daher ist es untersagt auf öffentlichem Straßenland Fahrzeuge und Anhänger zu waschen, zu spülen oder in sonstiger Form zu reinigen, mit Ausnahme der Scheiben, Scheinwerfer, Innen- und Kennzeichenreinigung oder der sofortigen Pannenbeseitigung.