Eine Reinigung des Fahrzeuges sollte in einer Waschanlage erfolgen. Dort wird das Waschwasser mit Abscheidern und Wasseraufbereitungsanlagen behandelt und gereinigt.
Das Abwasser aus der Fahrzeugwäsche enthält neben Reinigungsmittel, auch Kraft- und Schmierstoffe, die in Gewässer und Boden gelangen können. Daher ist das Autowaschen auf öffentlichem Straßenland nach § 13 der Stadtordnung verboten:
"Es ist untersagt, Fahrzeuge und Anhänger auf Verkehrsflächen oder in Anlagen zu waschen, zu spülen oder in sonstiger Form zu reinigen, zu warten oder instandzusetzen, mit Ausnahme der Scheiben, Scheinwerfer, Innen- und Kennzeichenreinigung oder der sofortigen Pannenbeseitigung."