
Potsdam aus der Luft
Generell werden nur Projekte im Planungs- / Abstimmungsprozess vor Erteilung einer Baugenehmigung im Gestaltungsrat diskutiert. Die Vorstellung schon genehmigter Vorhaben erfolgt nur bei maßgeblicher Umplanung bzw. einem relevanten Antrag auf Änderung / Erweiterung der Baugenehmigung.
Voraussetzung zur Vorstellung der Projekte im Gestaltungsrat ist immer die Zustimmung der Bauwilligen.
Die Projektauswahl erfolgt auf Vorschlag der Verwaltung oder des Bauwilligen gemäß bestätigter Geschäftsordnung vom 7. Juni 2023.
Downloads
- Geschäftsordnung des Gestaltungsrates der Landeshauptstadt Potsdam
- Kriterien zur Auswahl der Vorhaben zur Vorstellung