Bis Ende des Jahres als Potsdamer Unternehmen noch Fördermittel sichern!

Wirtschaftsförderung informiert
© © arahan / fotolia.de
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Die Wirtschaftsförderung unterstützt mit der Messe- und Vermarktungsförderung kleine Unternehmen und Kleinstunternehmen aus Potsdam.

Noch bis zum Jahresende können ortsansässige Unternehmen einen Antrag auf Förderung stellen.

Wer und was wird gefördert?

Mit der Messe- und Vermarktungsförderung bietet die Landeshauptstadt Potsdam zwei eigene Förderprogramme zur Stärkung der lokalen Wirtschaft an. Ortsansässige Kleinstunternehmen bzw. kleine Unternehmen ausgewählter Wirtschaftszweige können einen Zuschuss

  • zur Teilnahme an fachspezifischen regionalen, nationalen und internationalen Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen oder
  • für die Unternehmenskommunikation und Vermarktung ihrer Produkte und Dienstleistungen erhalten.

Besonders die Vermarktungsförderung unterstützt mit der Möglichkeit der Entwicklung eines einheitlichen unternehmerischen Erscheinungsbildes (Corporate Designs), die Konzeption und Umsetzung einer unternehmensbezogenen Webseite oder der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke oder eines Geschmacksmusters für den nationalen, EU-weiten oder internationalen Schutz Ihre außenwirksame Präsentation. Für jede der drei Fördersäulen kann dabei ein Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) in Höhe von 50 Prozent oder maximal 1.500 Euro gewährt werden.

Kontakt

Bei Interesse und Fragen zu den städtischen Förderprogrammen Messe- und Vermarktungsförderung können Sie sich direkt an die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam wenden. Sie werden zu den Förderprogrammen beraten und es wird individuell geklärt, ob eine Unterstützung für Ihr Vorhaben möglich ist. Zudem werden Anträge entgegengenommen und die Antragsteller*innen zuwendungsrechtlich betreut.

Vermarktungsförderung

Richtlinie

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung unternehmensbezogener Vermarktungsaktivitäten sowie zum Schutz des geistigen Eigentums (Vermarktungsförderungs-RL Wifö/19)

Laufzeit

1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021

Fördergegenstand

Zuwendungen werden ausgereicht für die:

  • konzeptionelle Entwicklung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (Corporate Design)
    • konzeptionelle Entwicklung eines einheitlichen unternehmensbezogenen Erscheinungsbildes (inkl. Redesign)
    • erstmalige Gestaltung von unternehmensbezogenen Markenzeichen
    • Produktion der neuentwickelten unternehmensbezogenen Kommunikationsmittel
  • konzeptionelle Erarbeitung und Erstellung einer unternehmensbezogenen Website
    • konzeptionelle Erarbeitung einer neuen unternehmensbezogenen Website
    • gestalterische und technische Umsetzung einer neu erarbeiteten Website
    • Neukonzipierung und -gestaltung einer bestehenden Website (Relaunch)
  • Eintragung einer Gemeinschaftsmarke oder eines Geschmacksmusters für den nationalen, EU-weiten oder internationalen Schutz
    • Eintragung einer Gemeinschaftsmarke oder eines Geschmacksmusters (Design) für den nationalen, EU-weiten oder internationalen Schutz
    • zusätzliche Klassen im Rahmen der Eintragung
    • rechtsanwaltliche Beratung/Recherche/Abwicklung im Zusammenhang der Eintragung

Wie wird gefördert?

Als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) bei einer Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 1.500 Euro je Fördergegenstand.

Die verschiedenen Fördergegenstände können durch eine*n Antragsteller*in jeweils einmalig beantragt werden.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen und eigenständige kleine Unternehmen (im Haupterwerb) mit ihrer Hauptniederlassung oder selbstständigen Zweigniederlassung in der Landeshauptstadt Potsdam, die weniger als 10 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 2 Mio. Euro erzielen, eigenständig sind und folgenden Wirtschaftszweigen (entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 - WZ 2008) zuzuordnen sind:

  • Anbau mehrjähriger Pflanzen (Abschnitt A, Klasse 01.2)
  • Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen (Abschnitt A, Klasse 01.42, 01.45 und Klasse 01.46)
  • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)
  • Baugewerbe (Abschnitt F)
  • Einzelhandel mit einer max. Verkaufsfläche von 200 m² (Abschnitt G, Klasse 47 (in Verkaufsräumen)
    • ohne Backshops und Selbstbedienungsbäckereien (Unterklasse 47.24), Apotheken (Klasse 47.73), Waffen und Munition (Unterklasse 47.78.9), Brennstoffhandel (Unterklasse 47.99.1)
  • Gastronomie (Abschnitt I, Klasse 56)
  • Information und Kommunikation (Abschnitt J)
  • Architektur-/Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (Abschnitt M, 71)
  • Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Abschnitt M, Klasse 72.1)
  • Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design (Abschnitt M, Klasse 74.10)
  • Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (Abschnitt N, Klasse 77.21.0)
  • Garten und Landschaftsbau (Abschnitt N, Klasse 81.30.1)

Generell ausgeschlossen nach dieser Richtlinie sind Handelsketten, Filialisten und Franchiseunternehmer.

Wie erfolgt die Antragstellung?

Antragsformulare inkl. Anlagen erhalten Sie über die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam oder über das virtuelle Rathaus.

    Messeförderung

    Richtlinie

    Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zur Teilnahme an Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen (Messeförderungs-RL Wifö/19)

    Laufzeit

    1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021

    Fördergegenstand

    Gefördert werden Einzel- und Gemeinschaftsteilnahmen an regionalen, nationalen und internationalen Messen, Ausstellungen und Kooperationsbörsen mit vorwiegend fachspezifischer Ausrichtung, soweit die Teilnahmen nicht dem Direktverkauf dienen. Teilnahmen an Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen und sonstigen Veranstaltungen werden nicht gefördert.

    Wie wird gefördert?

    Als nicht zurückzahlbarer Zuschuss (De-minimis-Beihilfe) bei einer Anteilsfinanzierung von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, jedoch höchstens 1.500 Euro.

    Pro Haushaltsjahr kann je Unternehmen höchstens eine Messeteilnahme bezuschusst werden. Insgesamt können maximal drei Messeteilnahmen je Unternehmen gefördert werden.

    Wer wird gefördert?

    Antragsberechtigt sind eigenständige Kleinstunternehmen und eigenständige kleine Unternehmen (im Haupterwerb) mit ihrer Hauptniederlassung oder selbstständigen Zweigniederlassung in der Landeshauptstadt Potsdam, die weniger als 50 Personen beschäftigen, einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von max. 10 Mio. Euro erzielen, eigenständig sind und folgenden Wirtschaftszweigen (entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige des Statistischen Bundesamtes, Ausgabe 2008 - WZ 2008) zuzuordnen sind:

    • Anbau mehrjähriger Pflanzen (Abschnitt A, Klasse 01.2)
    • Haltung von anderen Rindern, Schafen und Ziegen und Schweinen (Abschnitt A, Klasse 01.42, 01.45 und Klasse 01.46)
    • Verarbeitendes Gewerbe (Abschnitt C)
    • Baugewerbe (Abschnitt F)
    • Information und Kommunikation (Abschnitt J)
    • Architektur-/Ingenieurbüros; technische, physikalische und chemische Untersuchung (Abschnitt M, 71)
    • Forschung und Entwicklung im Bereich Natur-, Ingenieur-, Agrarwissenschaften und Medizin (Abschnitt M, Klasse 72.1)
    • Ateliers für Textil-, Schmuck-, Grafik- u. ä. Design (Abschnitt M, Klasse 74.10)
    • Vermietung von Sport- und Freizeitgeräten (Abschnitt N, Klasse 77.21.0)
    • Garten und Landschaftsbau (Abschnitt N, Klasse 81.30.1)

    Wie erfolgt die Antragstellung?

    Anlagen erhalten Sie über die Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Potsdam oder über das virtuelle Rathaus.