Ziel der Förderung in Fördertatbestand 1 ist es, der Armut (insbesondere von Kindern und ihren Familien) gezielt entgegenzuwirken. Dazu soll die kommunale integrierte Sozialplanung gestärkt werden. Kommunen sollen in die Lage versetzt werden, die Armutsentwicklung zu analysieren, um Armutsprobleme effektiv und nachhaltig zu bekämpfen. Daneben soll die Vernetzung innerhalb der sozialen Trägerlandschaft und zwischen sozialen Trägern und Kommunen, insbesondere zur Bekämpfung von Kinderarmut, unterstützt werden.
Zuwendungsempfangende zu Fördertatbestand 1 sind die kommunalen Gebietskörperschaften als örtliche Träger der Sozial-, Jugend- und Gesundheitshilfe sowie der Schulverwaltung.
Förderfähig sind bis zu 1,5 Stellen i.d.R. nach Entgeltgruppe E12 TVöD Kommunen für bis zu drei Jahre, zuzüglich einer Sach-/Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 20% der förderfähigen Personalkosten.
Die Landeshauptstadt Potsdam hat im Januar 2024 einen Antrag beim ESF+ Förderprogramm „Stark vor Ort: Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien“ im Fördertatbestand 1 (Entwicklung von Armutspräventions-konzepten gestellt).
Der positive Bescheid der ILB liegt nun seit 19.07.2024 vor. Der Projektzeitraum ist laut Antrag und Bescheid auf den Zeitraum 08/2024-07/2027 festgelegt. Folgende Projektinhalte sind durch die neue Stelle zu bearbeiten:
- Erstellung einer Gesamtstrategie zur Armutsbekämpfung und Prävention
- Erstellung eines Armutspräventionskonzepts
- Aufbau einer nachhaltigen Netzwerkstruktur mit internen und externen Akteuren zur Armutsbekämpfung
- Weiterentwicklung und Professionalisierung des Sozialdatenmonitorings
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- Richtlinie Soziale Integration von armutsbedrohten Kindern und ihren Familien