Bericht aus der Stadtverordnetenversammlung vom 30. Juli 2014

Die am 25. Mai bei der Kommunalwahl gewählten Stadtverordneten treffen sich am 30. Juli 2014 zu einer außerordentlichen Sitzung.

Mit DIE LINKE (14 Sitze), SPD (13), CDU/ANW (9), Bündnis 90/Die Grünen (7), DIE Andere (4), Bürgerbündnis-FDP (4), AfD (3) und Potsdamer Demokraten/BVB Freie Wähler (2) gehören der Bürgerversammlung acht Fraktionen an. Hinzu kommt Oberbürgermeister Jann Jakobs, der ebenfalls stimmberechtigt ist.

Hier finden Sie die aktuelle Tagesordnung mit allen Anträgen und Anlagen. Die neuesten Meldungen stehen nachfolgend an der Spitze, ältere Tagesordnungspunkte unten.

 

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Ende der Sitzung

Die Vorsitzende der Stadtverordnetenversammlung eröffnet die Sitzung wieder um 18.33 Uhr. Die Abstimmung erfolgt: 8 Stadtverordnete der Fraktion Die Linke stimmen dafür, 3 Stadtverordnete der Fraktion Die Andere stimmen dagegen. Die restlichen Stadtverordneten enthalten sich. Damit ist das Bürgerbegehren von der Stadtverordnetenversammlung angenommen. Ein Bürgerentscheid findet nicht statt.

Auszeit

Es folgt kurz vor der Abstimmung eine Auszeit von 15 Minuten auf Antrag der Fraktion Die Andere bis 18.30 Uhr.

Zum Abschluss spricht Oberbürgermeister Jann Jakobs, der an die frühe kirchliche Auseinandersetzung mit dem Thema erinnert. Die Stadt habe sich dann aber entschieden, dass es kein kirchliches, sondern ein öffentliches Projekt werden sollte. Das sei bewusst von den Stadtverordneten so entschieden worden. Einen Grund zur Auflösung der Stiftung erkenne er nicht. Nun müsse es stärker darauf ankommen, für das Projekt öffentlich zu werben.

Saskia Hüneke aus der Fraktion der Grünen kann keinen "Rechtsmissbrauch" erkennen. Die Kirche müsse sich insgesamt öffnen. Sie fordert einen neutral-moderierten, wissenschaftlichen Diskurs über die Garnisonkirche und sie lobt die Befürworter des Kirchen-Wiederaufbaus. Dies sei bürgerschaftliches Engagement. Zur Ausgestaltung der Kirche sagt sie, dass sie weniger Kirchenraum als moderner Diskursraum sein sollte.

Lutz Boede von der Fraktion Die Andere stellt die Glaubwürdigkeit der Politik in Frage, wenn man sich dem Bürgerentscheid nicht stelle. Mit dem Votum der Bürgerinnen und Bürger im Rücken könne der Oberbürgermeister viel stärker in das Kuratorium der Stiftung gehen, um deren Auflösung zu beantragen, sagt Boede. Er spricht von einem "Rechtsmissbrauch", wenn es nun keinen Bürgerentscheid geben sollte.

Der Fraktionsvorsitzende der CDU, Matthias Finken, hält es für grenzwertig, mit welcher Methode nun über die Garnisonkirche diskutiert werde. Er sieht die rechtlichen Zweifel ebenso, ob es überhaupt möglich sei, die Stiftung aufzulösen. Daher sehe er und seine Fraktion das Bürgerbegehren kritisch. Seriöse Politik sehe anders aus. Er glaube, die Forderung sei nicht umsetzbar. Daher lehne die CDU das Ansinnen ab.

Mike Schubert, Fraktionsvorsitzender der SPD, erinnert an die Geschichte der Garnisonkirche, die vielschichtiger sei, als das in den vergangenen Monaten deutlich wurde. Die derzeitige Debatte mit dem Bürgerbegehren gebe das aber in keiner Weise wieder. Es gehe lediglich um die Auflösung der der Garnisonkirchen-Stiftung. Das sei nicht zielführend. Seine Fraktion werde sich enthalten. Schubert schlägt stattdessen eine große öffentliche Debatte der Stiftung und der Fraktionen mit den Bürgerinnen und Bürgern vor.

Es entbrennt eine intensive Debatte. Dr. Karin Schröter der Fraktion Die Linke leitet die Diskussion ein mit kritischen Worten zur Haltung ihrer Partei gegenüber dem Wiederaufbau der Garnisonkirche. Man habe vor allem die Finanzierung kritisch hinterfragt. Daher werde man nun der Vorlage zustimmen.

Nun bringt der Oberbürgermeister das Bürgerbegehren in der Sache formal ein.

Es gibt keine Debatte. Die Abstimmung erfolgt: 22 stimmen mit ja, 3 mit nein bei vielen Enthaltungen. Die Zulässigkeit ist festgestellt.

Wahlleiter Dr. Matthias Förster und die Rechts-Fachbereichsleiterin Karin Krusemark bringen den Antrag zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ein. Sie halten das Begehren für zulässig. Frau Krusemark macht aber auch klar, dass es erheblich rechtliche Zweifel gebe, ob die Stiftung überhaupt aufgelöst werden kann.

Der Antrag der Fraktion Die Andere, bei einer Ablehnung des Bürgerbegehrens den Bürgerentscheid am 14. September mit der Landtagswahl abzuhalten, wird ans Ende der Tagesordnung gesetzt.

39 Stadtverordnete sind erschienen. Die SVV ist beschlussfähig.

Heute geht es um die Zustimmung oder Ablehnung des Bürgerbegehrens zur Auflösung der Stiftung Garnisonkirche Potsdam. Die Sondersitzung soll zunächst über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens befinden. Anschließend wird über das Begehren in der Sache entschieden. Notwendig dafür aber ist: die Beschlussfähigkeit der Stadtverordnetenversammlung. Sie ist hergestellt, wenn die Hälfte der Stadtverordneten, also 29, anwesend sind.