Beantragung einer Zuwendung aus dem Klimaschutzförderprogramm der Landeshauptstadt Potsdam

Antragsunterlagen und Bearbeitungshinweise
Laptop Notizbuch Schreibtisch
© Markus Spiske (Pixabay)

+++ Die Antragstellung ist vom 1. Juni bis 31. Oktober 2024 wieder möglich! +++

Die Beantragung einer Förderung nach der "Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen" in der Landeshauptstadt Potsdam ist unkompliziert. Anträge können bevorzugt per Mail (unterschrieben, gescannt) ODER auf dem Postweg eingereicht werden.

Bitte beachten Sie, dass Stecker-Solar-Anlagen (sog. Balkonkraftwerke), E-Bikes und Wollüberhosen (für Stoffwindeln) NICHT mehr gefördert werden! Maßgeblicher Grund dafür sind die stark gesunkenen Marktpreise. 

Die benötigten Unterlagen finden Sie im Download-Bereich. Darüber hinaus finden Sie das Schema für die Fördermittelbeantragung - von der Antragsstellung bis zur Auszahlung des Geldes. (Die Förderung von Tatbeständen aus dem Bereich "Konsum", z.B. Stoffwindeln, Gerätereparatur, weichen davon ab. Bitte beachten Sie in diesen Fällen daher insbesondere Punkt 7.3 in der Klimaschutzförderrichtlinie.)

Wichtige Hinweise:

Mit dem für die Förderung beantragten Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn die Koordinierungsstelle Klimaschutz bestätigt hat, dass der Antrag per E-Mail oder auf dem Postweg eingegangen ist. Als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags zu verstehen, der die Beauftragung beinhaltet, als z.B. der Abschluss eines Vertrages zur Installation einer PV-Anlage mit einer Fachfirma. Auch eine Bestellung, ein Kauf oder Auftrag wird als Vorhabenbeginn gewertet. Dies bedeutet, dass die Unterzeichnung des Lieferungs- oder Leistungsvertrages oder eine Bestellung bzw. Auftragserteilung erst nach Erhalt der Eingangsbestätigung durch die Koordinierungsstelle Klimaschutz getätigt werden darf. Andernfalls ist eine Förderung nicht möglich!

Fördertatbestände aus dem Bereich "Konsum", z.B. Stoffwindeln, Gerätereparatur, können in der Regel bereits vor Antragsstellung begonnen worden sein (siehe dazu insbesondere Punkt 7.3 in der Klimaschutzförderrichtlinie).

Die Antragstellung und der Maßnahmebeginn begründen keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.

 

Kontakt

klimaschutzfoerderprogramm@rathaus.potsdam.de

Landeshauptstadt Potsdam
Koordinierungsstelle Klimaschutz
Friedrich-Ebert-Str. 79/81
14469 Potsdam

Tel.: 0331 / 289-3019


 

Downloads

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© Fotocollage Koordinierungsstelle Klimaschutz

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