Allgemeines zu Förderschulen

Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf
Wilhelm-von-Türk-Schule Schule mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sprache
© Landeshauptstadt Potsdam / Paul Hesse

Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung werden in der Landeshauptstadt Potsdam besonders gefördert. Neben dem gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an einer Regelschule können auch vier städtische Förderschulen und eine Förderschule in freier Trägerschaft besucht werden.

Eltern behinderter Kinder können zwischen zwei Möglichkeiten der sonderpädagogischen Förderung wählen:

  1. Gemeinsamer Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder an einer Regelschule
  2. Unterricht in einer Förderschule

In beiden Fällen ist es erforderlich, ein Verfahren zur Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs (Förderausschussverfahren) zu beantragen.

Abschlüsse an Förderschulen können entsprechend den Voraussetzungen der Kinder Abschlüsse der Sekundarstufe I oder förderschulspezifische Abschlüsse sein.

Es gibt die Schule am Nuthetal (10/30) für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "Lernen", die Fröbelschule (18) für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "emotionale und soziale Entwicklung", die Wilhelm-von-Türk-Schule (42/44) für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkten "Hören" und "Sprache" sowie die Comenius-Schule (53) für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt "geistige Entwicklung".

Weit über die Grenzen der Landeshauptstadt Potsdam hinaus bekannt ist das im Jahre 1874 gegründete Oberlinhaus, eine diakonische Einrichtung für Kinder, ältere, kranke und behinderte Menschen. Die Oberlinschule als Förderschule ist ein Lern-, Lebens- und Handlungsort für körperbehinderte sowie hörsehbehinderte und taubblinde Schülerinnen und Schüler.

Das Wohnheim der Schule mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten Hören und Sprache bietet den Kindern und Jugendlichen, für die angesichts der zu großen Entfernung ein täglicher Transport zum Heimatort nicht in Betracht kommt, ein freundliches Wohnambiente mit umfangreicher sonderpädagogischer Betreuung. Auch für Schülerinnen und Schüler aus der näheren Umgebung kann es aus sonderpädagogischer Sicht von großem Vorteil sein, in diesem Wohnheim adäquat betreut und zielgerichtet in der Persönlichkeitsentwicklung begleitet zu werden.

In begründeten und geeigneten Ausnahmefällen können auch Schülerinnen und Schüler mit anderen sonderpädagogischen Förderschwerpunkten aufgenommen werden.

Kontakt:

Landeshauptstadt Potsdam
Bereich Bau und Betrieb Kita / Schule
Hegelallee 6-10, Haus 10
14467 Potsdam

Sonderpädagogische Förder- und Beratungsstelle der kreisfreien Stadt Potsdam
Bisamkiez 107–111
14478 Potsdam
Telefon: 0331 / 289 7020 und 7026
E-Mail: spfb.potsdam@schulaemter.brandenburg.de
Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag nach Absprache

Staatliches Schulamt Brandenburg an der Havel
Magdeburger Straße 45
14770 Brandenburg an der Havel