Änderungen für Unternehmen 2025

Die wichtigsten neuen Regelungen im Überblick
Tafel mit der Aufschrift "What's New"
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Die Renten werden erhöht, gleichzeitig steigen die Sozialabgaben, und die E-Rechnung wird zur Pflicht. Ab 2025 treten diverse Neuerungen und Gesetze in Kraft. Manche Reformpläne hingegen sind durch den Bruch der Ampelkoalition ins Stocken geraten. Hier erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Änderungen, die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen im Jahr 2025 beachten sollten.

Arbeitswelt

Abfindungen

Wenn Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach mehreren Jahren Betriebszugehörigkeit gekündigt werden, erhalten sie häufig eine Abfindung. Ab 2025 sind nicht mehr die Arbeitgeber für die Fünftelregelung zuständig, stattdessen übernehmen die Finanzämter die Erstattung des Steuervorteils. Möchten Arbeitnehmer den steuerlichen Vorteil weiterhin nutzen, müssen sie das zukünftig selbstständig in ihrer Steuererklärung angeben. Das gilt erstmals für den Lohnsteuerabzug 2025.

Arbeitsvertrag

Künftig sollen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auch per E-Mail über die wesentlichen Bedingungen der Arbeitsverträge informieren können. Das Nachweisgesetz wurde geändert. 

Ausbildung

Für Auszubildende, die zwischen dem 1. Januar und dem 31. Dezember 2025 in eine duale Berufsausbildung starten, gelten neue Sätze für die Mindestausbildungsvergütungen. Lehrlinge im ersten Ausbildungsjahr erhalten künftig 682 Euro pro Monat (2024: 649 Euro). Auszubildende im zweiten Lehrjahr bekommen monatlich 805 Euro (2024: 766 Euro). Angehende Fachkräfte im dritten Ausbildungsjahr können mit 921 Euro pro Monat rechnen (2024: 876 Euro). Ab 2025 beträgt die Ausbildungsvergütung im vierten Lehrjahr mindestens 955 Euro im Monat (2024: 909 Euro). 

Begabtenförderung für talentierte Handwerker

Das Bundesbildungsministerium stärkt die Begabtenförderung im Handwerk. Ab 2025 gibt es im Weiterbildungsstipendium bis zu 9.135 Euro verteilt auf drei Jahre für junge Handwerker, die ihre Ausbildung besonders gut abgeschlossen oder bei der Deutschen Meisterschaft erfolgreich waren und sich weiterbilden möchten. Die höhere Förderung gibt es auch für bereits laufende Stipendien. 

Berufsvalidierung

Personen ohne Berufsabschluss, aber mit langjähriger Berufserfahrung, können ab dem 1. Januar 2025 ihre Fähigkeiten anerkennen lassen und ein Zertifikat erhalten. Berufsvalidierung nennt sich das Verfahren. Voraussetzung ist, dass die Personen mindestens 25 Jahre alt sind und mit ihren Fähigkeiten „zumindest den überwiegenden Teil des Berufsbildes abdecken“, so das Bundesbildungsministerium. Die Antragsteller müssen eine gewisse Zeit in dem Beruf gearbeitet haben, und zwar „mindestens die anderthalbfache Zeit der für den Referenzberuf vorgeschriebenen regulären Ausbildungsdauer.“ Validierungsverfahren im Handwerk werden durch Prüfer und Prüferinnen aus den Gesellenprüfungsausschüssen der Handwerkskammern oder der Innungen durchgeführt.

Integration

Geflüchtete sollen künftig ein vier- bis zwölfwöchiges Praktikum in einem Betrieb absolvieren können, für das die Jobcenter die Kosten tragen. Arbeitgeber sollen außerdem einen Lohnzuschuss von der Arbeitsagentur erhalten, wenn sie Geflüchtete zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs freistellen.

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe bleibt auch 2025 bei 5,0 Prozent. Die Abgabe für die Künstlersozialversicherung zahlen Unternehmen, die regelmäßig Designer, Autoren oder Pressefotografen beauftragen. Es gibt eine Bagatellgrenze: Unternehmen, die 2024 nicht mehr als 450 Euro an selbstständige Kreative bezahlt haben, müssen die Abgabe nicht zahlen. Diese Bagatellgrenze steigt ab 2025 deutlich auf 700 Euro und ab 2026 auf 1.000 Euro. Dies wurde mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV beschlossen. Die Meldefrist läuft am 31. März 2025 ab.

Minijobs

Ab 1. Januar gilt eine höhere Verdienstgrenze für Minijobber: Ab 2025 können sie bis zu 556 Euro im Monat verdienen (statt 538 Euro). Die maximale Arbeitszeit bleibt bei etwa 43 Stunden. Die Verdienstgrenze wird angehoben, weil der gesetzliche Mindestlohn steigt. Die Jahresverdienstgrenze liegt dann bei 6.672 Euro. Der Übergangsbereich (für sogenannte Midijobs) liegt 2025 bei 556,01 Euro bis 2.000 Euro. 

Mindestlohn

Zum 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 12,82 Euro die Stunde.

Schwarzarbeit

Haben Jobcenter den Verdacht, dass Bürgergeldempfänger „schwarz“ arbeiten, dann müssen sie künftig die Verdachtsfälle an die Zollämter melden. Zudem wird die Finanzkontrolle Schwarzarbeit beim Zoll (FKS) verpflichtet, den Meldeanzeigen der Jobcenter nachzugehen und die Ergebnisse an diese mitzuteilen. Bürgergeldbeziehenden, die Schwarzarbeit geleistet haben, soll die Leistung gemindert werden.

Weitere Änderungen für Unternehmen

Dachdecker

Die Löhne und Gehälter im Dachdeckerhandwerk werden zum 1. Dezember 2024 um 3,8 Prozent, zum 1. Oktober 2025 um 2,7 Prozent und ein Jahr später noch einmal um 3,4 Prozent angehoben. 

Elektrohandwerk

Ab 1. Januar 2025 erhalten Beschäftigte der Elektrohandwerke 14,41 Euro Mindestlohn pro Stunde, das sind 3,3 Prozent mehr. Der Mindestlohn soll sich bis 2028 stufenweise erhöhen, insgesamt auf 16,10 Euro. Die Tarifparteien streben an, dass der neue tarifliche Mindestlohn vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt wird. 

Gebäudereiniger

Gebäudereinigerinnen und -reiniger bekommen ab Januar mehr Geld. In der Lohngruppe 1 steigt der Branchenmindestlohn zum 1. Januar 2025 von 13,50 Euro auf 14,25 Euro und zum 1. Januar 2026 auf 15 Euro, eine Tariflohnerhöhung von insgesamt 11,1 Prozent. Der Branchenmindestlohn bei den Fachkräften steigt zum 1. Januar 2025 von 16,70 Euro auf 17,65 Euro und zum 1. Januar 2026 auf 18,40 Euro, eine Tariflohnerhöhung von insgesamt 10,2 Prozent. Auch Auszubildende bekommen mehr Geld: Die Azubivergütungen erhöhen sich zum 1. Januar 2025 für die zweijährige Laufzeit auf 1.000, 1.150 beziehungsweise 1.300 Euro. 

Kfz-Werkstätten

Der Bundesrat hat den Weg für die Abschaffung der Doppelprüfung von Messgeräten in der technischen Fahrzeugüberwachung freigemacht. Die jährliche Eichpflicht für Druckmanometer in Kfz-Werkstätten soll wegfallen, was für die Betriebe eine Kosten- und Bürokratieentlastung bedeutet. 

Schornsteinfeger

Das Schornsteinfeger-Handwerksgesetz soll die Stellvertretung für bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger erleichtern. Eine zusätzliche Vertretungsmöglichkeit für die Feuerstättenschau durch angestellte Schornsteinfegermeister oder Angestellte mit gleichgestellter Qualifikation (Meistergesellen) soll den Betrieben mehr Flexibilität bieten. Der Bundesrat hat zu dem Gesetzentwurf keine Einwände erhoben. Er wurde aber noch nicht im Bundestag beschlossen.

Steuern

Schreibmaschine mit weißem Blatt, auf dem "Steuererklärung" steht
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Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege werden von zehn auf acht Jahre verkürzt

Bonusleistungen von Krankenkassen

Bonusleistungen von Krankenkassen müssen bis zu einer Höhe von 150 Euro pro Person und Beitragsjahr nicht in der Steuererklärung angegeben werden.   

CO₂-Steuer

Der CO₂-Preis pro Tonne steigt 45 auf 55 Euro, ohne Mehrwertsteuer. Das wird das Tanken deutlich verteuern.

Degressive Abschreibung

Die degressive Abschreibung für im Zeitraum 2025 bis 2028 angeschaffte oder hergestellte bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens soll fortgeführt und auf das Zweieinhalbfache der linearen Abschreibung, höchstens 25 Prozent, angehoben werden.

Digitale Steuerbescheide

Finanzämter sollen künftig Steuerbescheide und andere Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitstellen können.

E-Autos - Sonderabschreibung für Dienstwagen

Für neu zugelassene E-Autos sollen Unternehmen die Investitionskosten schneller steuerlich geltend machen können. Dazu soll eine neue Sonderabschreibung eingeführt werden. Über einen Zeitraum von sechs Jahren können die Anschaffungen – beginnend mit einem Satz von 40 Prozent – von der Steuer abgeschrieben werden. Die Regelung gilt befristet für Anschaffungen im Zeitraum von Juli 2024 bis Dezember 2028.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wird rückwirkend um 180 Euro auf 11.784 Euro angehoben. Die Änderungen werden sich schon im Dezember 2024 auf den Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer bemerkbar machen. Der Kinderfreibetrag wird rückwirkend um 228 Euro angehoben. Wie es für 2025 weitergeht, ist nach dem Bruch der Ampel ungewiss. 

Grundsteuer

Ab Januar greift das neue Berechnungsmodell für die Grundsteuer. Das neue Bundesmodell gilt in elf Bundesländern. Wann die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden, ist ganz unterschiedlich. Manche Städte und Gemeinden haben dies bereits getan, andere haben die Bescheide für Januar, Februar oder März 2025 angekündigt.

Kleinunternehmerregelung

Bei der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung werden die Um­satz­gren­zen von 22.000 Euro Ge­samt­um­satz im vor­an­ge­gan­ge­nen Ka­len­der­jahr auf 25.000 Euro und 100.000 Euro im lau­fen­den Ka­len­der­jahr an­stelle von 50.000 Euro (§ 19 Abs. 1 UStG-E) angehoben. Dabei gilt allerdings auch eine Verschärfung: Galt bisher, dass es sich im laufenden Jahr um einen prognostizierten Betrag handelte, dessen Überschreitung nicht zwangsläufig zum Verlust der Umsatzsteuerbefreiung für das laufende Jahr führte, kommt eine weitere Inanspruchnahme der Kleinunternehmerregelung künftig nicht mehr in Betracht, wenn der Umsatz 100.000 Euro überschreitet. Die bis zum Zeitpunkt der Überschreitung bewirkten Umsätze sind indes steuerfrei (Quelle: Bundestag).

Umsatzsteuervoranmeldung

Ab 1. Januar 2025 können Unternehmerinnen und Unternehmer durch das Finanzamt von der Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen befreit werden, wenn die Umsatzsteuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 2.000 Euro betragen hat. Bisher lag die Grenze bei 1.000 Euro. 

Wirtschaftsidentifikationsnummer

Seit Herbst 2024 wird für alle Unternehmen und Freiberufler in Deutschland die Wirtschafts-Identifikationsnummer eingeführt. Die bundeseinheitliche Kennung soll Verwaltungsprozesse vereinfachen. 

Weitere Infos unter www.bzst.de

Umwelt, Energie & Mobilität

Fahrradfahrer in Potsdam mit Tram und Nauener Tor im Hintergrund
© Landeshauptstadt Potsdam / Barbara Plate
Batterieverordnung der EU

Sie tritt im August 2025 die in Kraft. Sie regelt, was für eine klimaneutrale Kreislaufwirtschaft erforderlich ist. Händler müssen demnächst unter anderem sicherstellen, dass Batterien eine Kennzeichnung tragen, die die Konformität mit den neuen Anforderungen bescheinigt.

Deutschlandticket

Ab 1. Januar 2025 kostet das Deutschland-Ticket 58 Euro pro Monat. Dies wurde von den Verkehrsministerinnen und Verkehrsministern von Bund und Ländern gemeinsam beschlossen. 

Gefahrstoffverordnung

Es gibt neue Regelungen zu krebserzeugenden Gefahrstoffen, unter anderem Anzeigepflichten gegenüber Behörden. Auch die PSA-Benutzungsverordnung und die Biostoffverordnung wurden an die europäische Rechtslage angepasst.

Meldepflicht in Hotels

Für deutsche Staatsangehörige soll es im Inland keine Hotelmeldepflicht mehr geben. Das bedeutet, dass das oft lästige Formularausfüllen beim Check-In entfällt.

Smart Meter

Verbraucher, die zwischen 6.000 und 100.000 Kilowattstunden Energie im Jahr verbrauchen, sind ab 2025 verpflichtet, einen Smart Meter einbauen zu lassen. Erzeuger mit einer installierten Leistung zwischen 7 und 100 kW sind ebenfalls ab 2025 betroffen.

Stromtarife

Ab 2025 müssen alle Stromversorger verpflichtend dynamische Tarife anbieten. Für die Nutzung der dynamischen Stromtarife ist die Installation eines Smart Meters notwendig.

TÜV-Plakette

Wer eine grüne TÜV-Plakette hat, der muss 2025 zur Hauptuntersuchung (HU). Dann gibt es bei Bestehen eine blaue Plakette.

Photovoltaik

Steuerbefreiung für kleine Photovoltaikanlagen (§ 3 Nr. 72 EStG): Die für die Anwendung der Steuerbefreiung zulässige Bruttoleistung soll von 15 kW (peak) auf 30 kW (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit steigen. Die Änderung soll klarstellen, dass auch bei Gebäuden mit mehreren Gewerbeeinheiten aber ohne Wohneinheiten Photovoltaikanlagen bis zu 30 kW (peak) je Einheit begünstigt sind.

Digitales & Technik

Lächelnder Postbote mit Paketen in der Hand

Bild von Drazen Zigic auf Freepik

AI-Act der EU

Ab Februar 2025 gilt der AI-Act der EU zur Regulierung von Künstlicher Intelligenz. Er richtet sich nicht nur an die Entwickler von KI-Systemen, sondern auch deren gewerbliche Nutzer. 

Weitere Infos unter www.bundesregierung.de

Barrierefreie Website

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt Ende Juni 2025 in Kraft: B2C-E-Commerce-Angebote auf Webseiten von Handwerksbetrieben und -organisationen müssen ab Ende Juni 2025 so ausgestaltet sein, dass sie von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne Erschwernis genutzt werden können. Kleinstunternehmen sind ausgenommen. 

Brieflaufzeiten

Briefe dürfen ab 2025 länger unterwegs sein. 95 Prozent der Briefsendungen müssen künftig drei Tage nach Einlieferung statt wie bisher nach zwei Tagen ankommen. Das ist im Postgesetz geregelt. 

Briefporto

Das Porto für Briefe wird ab 2025 teurer. Der Standardbrief kostet dann 95 Cent. Aktuell kostet die Marke 85 Cent. Die Postkarte soll ebenfalls 95 Cent kosten (statt 70 Cent), der Kompaktbrief 1,10 Euro (vorher: 1,00 Euro), der Großbrief 1,80 Euro statt 1,60 Euro, und das Porto für den Maxibrief steigt um 15 Cent auf 2,90 Euro. Bei der Geschäftspost (Teilleistungen) ist eine Preiserhöhung von insgesamt 10,48 Prozent vorgesehen.

E-Rechnung

Am 1. Januar 2025 kommt die E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich. Ausnahmslos alle Unternehmen, egal welcher Größe, müssen zunächst elektronische Rechnungen empfangen und archivieren können – zum Beispiel von ihren Großhändlern oder Stromversorgern. Mit einer Übergangsfrist bis 2027 beziehungsweise 2028 (je nach Umsatz) müssen sie E-Rechnungen auch verschicken können. In Zukunft sollen alle Unternehmen in Deutschland untereinander nur noch E-Rechnungen stellen.

Weitere Infos unter www.e-rechnung-bund.de

Gute Nachricht für Kleinunternehmer: Sie müssen doch keine E-Rechnungen ausstellen, wenn sie das nicht möchten. Sie müssen ab 1. Januar 2025 aber E-Rechnungen empfangen, weiterverarbeiten und speichern können.

Echtzeit-Überweisungen

Ab Mitte 2025 sollen alle europäischen Banken Echtzeit-Überweisungen anbieten. Extragebühren dürfen dann nicht mehr anfallen.

Führerscheinumtausch

Am 19. Januar 2025 läuft für die Jahrgänge 1971 oder später die Frist aus, ihren Führerschein in das neue Scheckkarten-Format umzutauschen. Die alten grauen oder rosa Papierführerscheine verlieren ihre Gültigkeit.

Pakete

DHL-Pakete, die zehn bis 20 Kilogramm wiegen beziehungsweise über 20 Kilo, müssen ab dem 1. Januar 2025 mit einem Hinweis auf das erhöhte Gewicht gekennzeichnet werden. Die entsprechenden Aufkleber gibt es im Post & DHL Geschäftskundenportal.

Passbilder

Fotos für Pässe und Personalausweise werden ab 1. Mai 2025 von den Ämtern nur noch in digitaler Form akzeptiert. Außerdem müssen sie vom Fotografen mit einer sicheren Verbindung an das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde geschickt werden. Ausgedruckte Lichtbilder werden dann nicht mehr angenommen. 

Registrierkassen-Meldung

Am 1. Januar 2025 startet das lange angekündigte Mitteilungsverfahren für elektronische Kassensysteme über das Programm „Mein Elster“. Den Unternehmen wird eine Frist bis zum Sommer eingeräumt: Vor dem 1. Juli 2025 angeschaffte (egal, ob Kauf, Miete oder Leasing) elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Alle Aufzeichnungssysteme, die Unternehmer und Selbstständige ab dem 1. Juli 2025 anschaffen, mieten oder leasen, müssen sie dann stets innerhalb eines Monats nach Anschaffung über „Mein Elster“ melden. Auch wenn Kassen ausgemustert werden oder gestohlen wurden, müssen sie gemeldet werden (Außerbetriebnahme). 

Sozialversicherung, Grundsicherung & Wohngeld

Hände von 2 Personen, die sich halten

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Beitragsbemessungsgrenze

Es gibt neue Rechengrößen für 2025. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung liegt bundesweit einheitlich bei jährlich 66.150 Euro, monatlich bei 5.512,50 Euro.

Die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung liegt bundeseinheitlich bei jährlich 96.600 Euro, monatlich 8.050 Euro.

Die Bezugsgröße in der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt bundesweit jährlich 44.940 Euro, monatlich 3.745 Euro. 

Die Versicherungspflichtgrenze in der Kranken- und Pflegeversicherung liegt bei 73.800 Euro im Jahr und 6.150 Euro im Monat. 

Bürgergeld 

Eine Erhöhung des Bürgergelds und der Sozialhilfe soll es 2025 nicht geben.

Kinderbetreuungskosten

Die als Sonderausgaben zu berücksichtigen Kinderbetreuungskosten werden von zwei Dritteln auf 80 Prozent, der Höchstbetrag von 4.000 Euro auf 4.800 Euro erhöht. 

Krankenkassen-Zusatzbeitrag

Das Bundesgesundheitsministerium hat den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2025 bei 2,5 Prozent festgelegt. Damit steigt er um 0,8 Prozent. Die Höhe des tatsächlichen Zusatzbeitrags legt jede Krankenkasse selbst fest. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. 

Rente

Gute Nachrichten für rund 21 Millionen Rentner in Deutschland. Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts der Bundesregierung sagt eine Rentensteigerung von 3,51 Prozent für Juli 2025 voraus.

Wohngeld

Das monatliche Wohngeld steigt zum 1. Januar 2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro. Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten und kann von Singles und Familien (Mieter genau wie Eigentümer) mit niedrigen Einkommen oberhalb der Grundsicherung beantragt werden.

(Quelle: www.handwerksblatt.de)