Pressemitteilung Nr. 98 vom 07.03.2022 Gleichstellungsbeauftragte Martina Trauth: „Wir brauchen einen 8. März als gesetzlichen Gedenk- und Feiertag für Frauenrechte!“

Gleichstellungsbeauftragte: Martina Trauth
© Matthias Baumbach
Gleichstellungsbeauftragte: Martina Trauth (Foto: ©Matthias Baumbach)

Seit mehr als einhundert Jahren wird der Internationale Frauentag begangen. In vielen Städten und Regionen Deutschlands finden dazu Veranstaltungen statt und Frauen gehen auf die Straße um für ihre Rechte zu kämpfen. In Deutschland hat Berlin 2019 als erstes Bundesland den Frauentag am 8. März als gesetzlichen Feiertag eingeführt. „Dies war ein wegweisender Erfolg für die Würdigung von Frauen und für Frauenarbeit“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte Martina Trauth.

„Brandenburg hätte dem Beispiel Berlins folgen und auch in Brandenburg den Weltfrauentag zum gesetzlichen Feiertag erklären sollen, denn auch im Land Brandenburg erfahren Frauen in vielen Bereichen strukturelle Benachteiligung und Diskriminierung“, so Martina Trauth. „Und gerade jetzt“, so Trauth „wäre eigentlich der richtige Zeitpunkt gewesen für die Politik, um solch einen Feiertag einzuführen. Denn in der Corona Pandemie hat sich doch ganz offensichtlich gezeigt, wer die Lasten hauptsächlich getragen hat: Die Frauen! Ohne die Frauen wäre das System zusammengebrochen.“

Gerade unter der Corona Pandemie ist vielen Menschen klargeworden, wie sehr unser gesellschaftlicher Zusammenhalt und auch unser Wohlstand darauf beruhen, dass Frauen sich kümmern – oft unterbezahlt und unbezahlt. „Wenn es um konkrete Entscheidungen ging, sind Frauen immer wieder hinten heruntergefallen“, sagt die Gleichstellungsbeauftragte. „Mit der Einführung eines gesetzlichen Feiertages hätte die Landespolitik ein wirkliches Zeichen setzten können für die Würdigung der Leistung von Frauen und Frauenarbeit, statt immer nur warmer Worte“, so Trauth. Die Gleichstellungsbeauftragte hofft dennoch, dass die Landesregierung offenbleibt für die Idee eines Feiertages. Sie selbst will sich weiterhin dafür einsetzen. Ein weiteres Vorbild in Deutschland gibt es nämlich: Auch Mecklenburg-Vorpommern wird laut vorliegender Koalitionsvereinbarung im Jahr 2023 dem Beispiel Berlins folgen.