Am 9. Januar 2023 hat sich das Fachgremium Erinnerungskultur konstituiert. Der neue Expertenrat für die erinnerungskulturelle Arbeit in der Landeshauptstadt Potsdam wurde von der Verwaltung ins Leben gerufen und vom Kulturausschuss bestätigt. Er besteht aus Vertreterinnen und Vertretern von Potsdamer Instituten und Einrichtungen. Für das Gremium gewonnen werden konnten das Leibniz-Zentrum für Zeithistorische Forschung, das Moses Mendelssohn Zentrum, das Zentrum Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr, die Beauftragte des Landes Brandenburg zur Aufarbeitung der Folgen der kommunistischen Diktatur (LAkD), die Bildungsplattform kobra net, das Potsdam Museum, die Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße, ein Vertreter des Beirats für Kunst im öffentlichen Raum sowie die Initiative KulturMachtPotsdam.
Ebenso gehört dem Gremium die ehemalige Leiterin der Außenstelle Potsdam der StasiUnterlagenbehörde, Gisela Rüdiger, sowie die Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses an. „Das neue Fachgremium", so Oberbürgermeister Mike Schubert, der die Gremiumsmitglieder begrüßte, „wird unsere Erinnerungskultur entscheidend voranbringen."
Schubert hatte Anfang 2022 die Mitarbeiterstelle für Erinnerungskultur in seinen Bereich geholt, um eine engere Verzahnung mit den Themen Kommunikation, Partizipation und Demokratiearbeit zu ermöglichen. Er dankte den Mitgliedern für das Mitwirken in dem neuen Beirat. Diese wählten ein Sprecherduo. Maria Schultz von der Stiftung Gedenkstätte Lindenstraße und Dr. Peter Ulrich Weiß von der LAkD werden das Gremium nach außen vertreten. „Wir freuen uns auf den kollegialen Austausch und die Diskussionen mit unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren der Stadtgesellschaft. Uns ist bewusst, dass es dabei durchaus auch kontrovers zugehen kann. Wir hoffen, dass wir als Gremium helfen können, die Potsdamer Erinnerungskultur zu profilieren und weiterzuentwickeln“, erklärte das Sprecherduo.
Das Fachgremium Erinnerungskultur wird als unabhängiger Expertenrat die Verwaltung und den Kulturausschuss hinsichtlich erinnerungskultureller Projekte und Vorhaben beraten sowie Handlungsempfehlungen, etwa zu Gedenktafeln, Straßenbenennungen oder den Umgang mit Gedenkorten, aussprechen. Die Amtszeit beträgt zunächst drei Jahre.