Pressemitteilung Nr. 574 vom 11.11.2022 Bebauungsplan für Kleingartenanlage im nordwestlichen Babelsberg erfolgreich vor dem Oberverwaltungsgericht

Kleingärten durch Bebauungsplan 122-2 gesichert

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat am 4. November über den Normenkontrollantrag einer Grundstückseigentümerin gegen den Bebauungsplan Nr. 122-2 „Kleingärten Obere Donarstraße/Concordiaweg“ beraten. Im Ergebnis wurde dieser Normenkontrollantrag durch das Oberverwaltungsgericht abgelehnt. Der Bebauungsplan aus dem Jahr 2017 dient vorwiegend der Sicherung bereits seit Jahrzenten bestehender privater Dauerkleingärten. Die Grundstückseigentümerin hatte auf ihren Flächen die Errichtung mehrerer Einfamilienhäuser beabsichtigt.

„Ich freue mich, dass für Babelsberg und die angrenzenden Flächen mit den hier vorhandenen Kleingartenanlagen eine wichtige Erholungs- und Freizeitfunktion gesichert ist“, sagt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt Bernd Rubelt.

Die Begründung für die gerichtliche Entscheidung wird im Laufe der kommenden Wochen erwartet. Ob seitens der Antragstellerin ein Rechtsmittel gegen diese Entscheidung eingelegt wird, bleibt abzuwarten.