Pressemitteilung Nr. 478 vom 23.10.2024 Neue Wasser- und Abwassergebührensatzungen vorgelegt

Höhere Gebühren zurückzuführen auf Preissteigerungen und Investitionen
Klärwerk in Potsdam
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Klärwerk in Potsdam. Foto Stadtwerke Potsdam

Die Verwaltung legt zur Stadtverordnetenversammlung am 6. November zwei Vorlagen zur Änderung der Satzungen über die öffentliche Wasserversorgung und für die öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlagen vor. Die Beschlussfassungen beinhalten neben den Aktualisierungen, Änderungen und Ergänzungen der Rechtsgrundlagen eine Anpassung der Benutzungsgebühren auf Grundlage der Gebührenkalkulation für den Kalkulationszeitraum 2025 und 2026. Danach steigen sowohl Trinkwasser- als auch Abwassergebühren.

„Die Erhöhung der Trinkwassergebühren ist erstmals nötig, nachdem sie zwölf Jahre lang konstant waren. Bei den Abwassergebühren gab es im Jahr 2023 eine Anpassung um 4 Prozent gegenüber dem Jahr 2012. Seit 2012 sind die Kosten in der Instandhaltung der Wasserver- und -entsorgung jedoch deutlich gestiegen, etwa durch gestiegene Energie- und Personalkosten und Investitionen. Dies bildet sich nun in den neu berechneten Gebühren ab“, sagt Thomas Schenke, Bereichsleiter Infrastruktur- und Straßenverwaltung der Landeshauptstadt Potsdam.

Ein weiterer Hintergrund für die notwendige Erhöhung der Gebühren ist die langfristige Sicherstellung der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung mit einer guten Qualität für die Potsdamerinnen und Potsdamer sowie zukünftige Einwohner der Stadt. Um den Altbestand der Leitungen zu modernisieren, die Anlagen zukunftsfähig auszubauen und einem stetigen Bevölkerungszuwachs gerecht zu werden, waren und sind Investitionen nötig. Hierfür werden in Potsdam keine gesonderten Beiträge erhoben. Mit der Erweiterung der Kläranlage im Potsdamer Norden beispielsweise konnte sowohl die Kapazität erheblich erweitert und ein wichtiger Schritt für aktiven Gewässerschutz gemacht werden. Um die Trinkwasser-Eigenversorgung für Potsdam langfristig abzusichern, werden auch die Förderkapazitäten in den Wasserwerken Leipziger Straße und Rehbrücke erhöht und diese entsprechend ausgebaut.

Dass Potsdams Trinkwassergebühren von 2012 bis einschließlich 2024 konstant bleiben konnten, liegt daran, dass in dieser Zeit die Mengen, die sich auf Erlöse auswirken, gestiegen sind. Dadurch konnten die allgemeinen Preissteigerungen und Investitionen lange kompensiert werden. Im Jahr 2023 wirkten sich die außerordentlichen Preissteigerungen bei den Betriebskosten (insbesondere für Personal, Instandhaltung und Energie) und Baukosten für Investitionen einerseits und stagnierende Trinkwassermengen andererseits so aus, dass es zu großen Unterdeckungen kam. Auch für 2024 wird eine solche Unterdeckung erwartet.

Für den Kalkulationszeitraum 2025/2026 müssen die Gebühren deshalb erstmalig angepasst werden. Die Mengengebühr soll ab 2025 dann 2,90 Euro pro m³ statt 2,25 Euro pro m³ bei gleichzeitiger Anpassung der Grundgebühren betragen.

Auch Potsdams Gebühren für Abwasserbeseitigung sind von 2012 bis einschließlich 2022 konstant geblieben, da bis dahin ebenfalls durch die Mengenerlöse die allgemeinen Preissteigerungen und Investitionen kompensiert werden konnten. Auch in dem Bereich griffen ab 2023 die Preissteigerungen und stagnierende Schmutzwassermengen, sodass es ebenso zu Defiziten kam, die auch für 2024 erwartet werden.

Für den Kalkulationszeitraum 2025/2026 müssen die Gebühren daher auch hier angepasst werden. Die Mengengebühr beträgt ab 2025 dann 5,46 Euro pro m³ statt 4,08 Euro pro m³ bei gleichzeitiger Anpassung der Grundgebühren.

Zahlte eine vierköpfige Familie 2022 noch 76 EURO im Monat für Trink- und Schmutzwasser werden es in den Jahren 2025 und 26 dann 101 EURO sein.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung verantwortlich. Die Stadt hat die Energie und Wasser Potsdam GmbH (EWP) mit der Durchführung betraut. Die EWP ist Eigentümerin der Anlagen und betreibt diese. Die Kosten für die Betriebsführung und die Abschreibungen und Zinsen für die Investitionen rechnet die EWP gegenüber der Landeshauptstadt ab. Die Landeshauptstadt erhebt Benutzungsgebühren zur Deckung der Aufwendungen für die Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung. Gebührenschuldner ist der Grundstückseigentümer. Abgerechnet wird nach dem Verbrauch und eine Grundgebühr nach der Zählergröße erhoben.
 

Rechtsgrundlage für die Erhebung von Benutzungsgebühren sind Satzungen. Die Gebührensätze ergeben sich aus einer Kalkulation für die nächsten zwei Jahre. Hier werden die voraussichtlichen Kosten und die zu erwartenden Mengen prognostiziert. Nach jedem Kalenderjahr wird ermittelt, ob es zu Über- oder Unterdeckungen gekommen ist. Diese werden dann in den folgenden Kalkulationen berücksichtigt. Der Stadtverordnetenversammlung werden jetzt die zwei Änderungssatzungen für den Kalkulationszeitraum 2025-26 vorgelegt.