Pressemitteilung Nr. 465 vom 16.09.2022 Schiedsperson für die Landeshauptstadt Potsdam gesucht

Bewerbungsunterlagen
© Frank Daenzer
Bewerbungsunterlagen (© Frank Daenzer)

Die Landeshauptstadt Potsdam sucht ab sofort eine stellvertretende Schiedsperson. Das Schiedsamt ist ein auf Zeit ausgeübtes Ehrenamt mit der Aufgabe, Streitigkeiten nach dem Schiedsstellengesetz sowie nach dem Brandenburgischen Schlichtungsgesetz zwischen den Parteien zu schlichten. Dafür bestehen in der Landeshauptstadt Potsdam insgesamt fünf reguläre Schiedsstellen. Die stellvertretende Schiedsstelle ist für das gesamte Stadtgebiet im Verhinderungsfall einer der regulären Schiedspersonen zuständig.

Die Bewerber*innen müssen in der Landeshauptstadt Potsdam wohnen, das 25. Lebensjahr vollendet haben, hier bekannt sein und Autorität besitzen. Den Streitparteien sollen sie sachlich, vorurteilsfrei und besonnen entgegnen können. Außerdem müssen sie nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein und das Wahlrecht nach § 3 Schiedsstellengesetz besitzen.

Die Wahl der Schiedspersonen erfolgt durch die Stadtverordnetenversammlung für die Dauer von fünf Jahren und bedarf der Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht. Der Name der gewählten Schiedsperson wird im Amtsblatt und auf der Webseite der Landeshauptstadt Potsdam www.potsdam.de veröffentlicht. Die Schiedsperson wird fachlich in ihr Amt eingewiesen und durch spezielle Weiterbildungen fortlaufend geschult.

Interessierte können sich mit einem Motivationsschreiben und einem Lebenslauf bis zum 14. Oktober 2022 schriftlich bei der Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherung, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam oder per E-Mail an recht-versicherungen@rathaus.potsdam.de um das Ehrenamt bewerben.