Pressemitteilung Nr. 398 vom 08.09.2023 20 Jahre gemeinsame Adoptionsvermittlungsstelle in Potsdam

Durch Bündelung der Kompetenzen konnten 365 Kinder vermittelt werden
Der Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Dr. Walid Hafezi bedankte sich bei den die Adoptionsvermittlerinnen in der Landeshauptstadt Potsdam für 20 erfolgreiche Jahre in der gemeinsamen Vermittlungsstelle
© LHP/ Juliane Güldner

Die gemeinsamen Adoptionsvermittlungsstelle Potsdam, Potsdam-Mittelmark, Teltow-Fläming, Havelland und Brandenburg an der Havel begeht ihr 20-jähriges Jubiläum. Zum Wohle des Kindes erhalten seit 20 Jahren sowohl abgebende Eltern als auch die annehmenden und die adoptierten Personen jede benötigte Form der Unterstützung. Anlässlich des Jubiläums fand heute im Treffpunkt Freizeit eine gemeinsame Festveranstaltung statt. Neben Vertreterinnen und Vertretern der Zentralen Adoptionsvermittlungsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) und den Jugendämtern war auch der Beigeordnete für Bildung, Kultur, Jugend und Sport, Prof. Dr. Walid Hafezi vor Ort und würdigte die Arbeit der Mitarbeiterinnen der Vermittlungsstelle.

Prof. Dr. Walid Hafezi sagte: „Adoption soll dem Kind Geborgenheit und Zuwendung unter Achtung der eigenen Biografie in einer neuen Familie sichern – dieses Zitat der Empfehlung Adoptionsvermittlung der Bundesarbeitsgemeischaft Landesjugendämter aus dem Jahr 2022 macht deutlich, wie komplex, herausfordernd und anspruchsvoll dieser Bereich ist. Die Kinder mit ihren Herkunftsfamilien und den Adoptivfamilien – oft als „Baucheltern und Herzeltern“ bezeichnet – stehen seit 20 Jahres im Focus des täglichen professionellen Handelns der Adoptionsvermittlerinnen. Ich danke Ihnen ausdrücklich für Ihren unermüdlichen, professionellen, empathischen und verlässlichen Einsatz.“

Seit 20 Jahren sind die Adoptionsvermittlerinnen in der Landeshauptstadt Potsdam für drei Landkreise und seit 2021 mit Brandenburg an der Havel auch für zwei kreisfreie Städte tätig. In dieser Zeit sind 365 Kinder vermittelt worden. Das bedeutet: Es kann auf 20 Jahre erfolgreiche Arbeit im Bereich der Adoption zurückgeblickt werden. Dieser Erfolg ist auch maßgeblich geprägt durch die gewachsenen Beziehungen zu den vielen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern. In den vergangenen 20 Jahren ist beispielsweise eine vertrauensvolle und enge Zusammenarbeit mit den Jugendämtern, insbesondere mit den im Kontext einer Adoption beteiligten Sozialarbeiter*innen im ASD und den Vormünder*innen, gewachsen.

Mit dem Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt, welches am 1. Mai 2014 in Kraft trat, wurde die bereits bestehende wichtige Zusammenarbeit mit den Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen und den Geburtskliniken intensiviert und weiter ausgebaut.

Hintergrund:
Die Grundlage für die Adoptionsvermittlung bildet eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung. Diese wurde 2003 mit dem Ziel abgeschlossen, die fachlichen Expertisen zu bündeln. Im regelmäßigen fachlichen Austausch mit der zentralen Adoptionsvermittlungsstelle Berlin-Brandenburg (ZABB) und den anderen Adoptionsvermittlungsstellen im Land Brandenburg wurden sehr erfolgreich gemeinsame Standards erarbeitet, die für das professionelle Handeln in der täglichen Berufspraxis die Grundlage bilden.
Der Gesetzgeber definiert einen klaren gesetzlichen Auftrag. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Hilfen für Familien bei Adoption, dem Adoptionshilfe-Gesetz, in Kraft getreten am 1. April 2021, wurde eine umfassende Reform im Bereich der Adoption durchgeführt. Die bessere Beratung der Beteiligten und der offene Umgang mit Adoption sind zwei der Hauptmotive des Reformprozesses, denen die Verantwortlichen folgten.

Der Kernauftrag gemäß Adoptionsvermittlungsgesetz besteht darin, dass ALLE Beteiligten vor, während und nach der Adoption begleitet werden. Dies bedeutet u. a., dass:
-    Bewerber*innen einen Rechtsanspruch auf Durchführung einer umfangreichen Eignungsprüfung haben
-    abgebende Eltern beraten und im weiteren Prozess begleitet werden sowie (unter bestimmten Voraussetzungen) Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind und seine Lebenssituation nach der Adoption haben
-    die Bedarfe der Kinder eruiert und im Vermittlungsprozess begleitet werden

Die Vermittlung der Kinder in die für sie am besten geeignete Adoptivfamilie und die fortwährende Begleitung der abgebenden Eltern sowie der Adoptivfamilie beschreiben nur einen wichtigen Teil der täglichen Arbeit der Adoptionsvermittlerinnen. Adoption ist mit einer erheblichen Bedeutung und lebenslanger Tragweite für alle Beteiligten – ob Herkunftsfamilie, Kind oder annehmender Familie – verbunden. Vor diesem Hintergrund müssen die Bedürfnisse aller berücksichtigt werden, um bedarfsgerecht begleiten und unterstützen zu können.