Pressemitteilung Nr. 339 vom 30.06.2022 Parken in Potsdam: Geänderte Gebührenordnung in Kraft getreten

Größere Innenstadt-Zone / Höhere Stundengebühr / Sonderbedingungen für Carsharing
Parkende Autos,
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Parkende Autos, Foto: Pixabay

Die neue Gebührenordnung für die Nutzung gebührenpflichtiger Parkplätze im öffentlichen Straßenland der Landeshauptstadt (Parkgebührenordnung) ist in Kraft getreten. Die geänderten Gebühren gelten für das Parken auf den öffentlichen Wegen und Plätzen, auf denen dies durch Verkehrszeichen gebührenpflichtig oder mit Parkschein verkehrsrechtlich angeordnet ist. Mit der Umstellung der Parkscheinautomaten wurde bereits begonnen; sie erfolgt stadtweit schrittweise. Bis zur kommenden Woche sollen alle Automaten in der Innenstadt (Parkzone 1) auf die neuen Gebühren umgestellt sein.

„Unsere Innenstadt soll für Anwohnerinnen und Anwohner lebenswerter werden und für Besucherinnen und Besucher eine höhere Aufenthaltsqualität erhalten. Zugeparkte Straßen und Plätze stehen dem offensichtlich entgegen. Mit den neuen Parkgebühren soll einerseits die Nutzung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes, also ÖPNV, Rad- und Fußverkehr, für die Fahrt in die Innenstadt attraktiver werden. Andererseits erhoffen wir, dass die vorhandenen Parkhäuser und Tiefgaragen am Rand der Innenstadt nun stärker genutzt werden, da es jetzt keinen Preisvorteil für das Abstellen der Fahrzeuge im öffentlichen Straßenraum mehr gibt“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt.

Die Parkzone 1 ist auf weitere hoch ausgelastete Bereiche der Innenstadt ausgeweitet worden und die Parkgebühren wurden von 2 Euro je Stunde auf 3 Euro erhöht. Dieser Tarif als neue Parkzone 1 gilt in dem Bereich, der durch folgende Straßen begrenzt wird:
-              Im Norden: Gregor-Mendel-Straße (Tieckstraße bis Jägerallee), Jägerallee, Helene-Lange-Straße, Friedrich-Ebert-Straße, Behlertstraße
-              Im Osten: Behlertstraße, Berliner Straße (Behlertstraße bis Am Kanal)
-              Im Süden: Am Kanal, Am Alten Markt, Humboldtstraße, Breite Straße (Humboldtstraße bis Schopenhauerstraße)
-              Im Westen: Schopenhauerstraße (Breite Straße bis Weinbergstraße).

Das übrige Stadtgebiet ist nun in der Parkzone 2 (derzeit Parkzone 3 und verbleibende Bereiche der Parkzone 2) zusammengefasst und es gilt eine Stundengebühr von 1,50 Euro (derzeit 1 Euro bzw. 1,50 Euro).

Für Carsharing-Fahrzeuge werden nun reduzierte Stundensätze angesetzt (Reduzierung auf 0,50 Euro je Stunde), da Carsharing zur Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs beiträgt. So kann das System potentiell die Anzahl zugelassener Fahrzeuge und damit auch die Anzahl der benötigten Parkflächen verringern. Elektrisch betriebene Carsharing-Fahrzeuge sind vollständig von Parkgebühren befreit. Diese kombinieren die umweltentlastende Wirkung von Carsharing und elektrisch betriebenen Kraftfahrzeugen.

Die Parkgebühren in den Parkhäusern und Tiefgaragen liegen derzeit zwischen 1,50 Euro und 2,50 Euro je Stunde. Deren Auslastung kann immer aktuell unter https://www.mobil-potsdam.de/de/parken/parken-in-potsdam/ eingesehen werden.

Die letzte Änderung der Parkgebühren für öffentliche Straßen und Plätze in der Landeshauptstadt gab es im Jahr 2016; seither ist die Parkgebührenhöhe konstant. Dem stehen seit dieser Zeit drei Preiserhöhungen für eine ÖPNV-Einzelfahrt in Potsdam gegenüber. Der Änderung der Parkgebühren hatte die Stadtverordnetenversammlung auf Vorschlag der Verwaltung in der Sitzung am 1. Juni 2022 ungeändert zugestimmt. Die Veröffentlichung der Verordnung im Amtsblatt erfolgte am 23. Juni 2022; sie ist somit am 24. Juni in Kraft getreten.