Die verbindliche Höchstgrenze von 3,90 Euro pro Mittagessen an allen städtischen Schulen wird im kommenden Schuljahr fortgeführt. Soweit die geltend gemachten Kosten über diesem Betrag liegen, übernimmt die Landeshauptstadt Potsdam den übersteigenden Betrag. Schon 2023 wurde mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (23 SVV/0219) entschieden, dass die Eltern bzw. die Personensorgeberechtigten die Kosten für das Mittagessen an den öffentlichen, allgemeinbildenden Schulen der Stadt Potsdam für ihre Kinder für das Schuljahr 2023/2024 maximal in Höhe von 3,90 EUR bezahlen sollen. Damit dieses nun fortgesetzt werden kann, werden die mit dem Doppelhaushalt 2023/2024 beschlossenen und nicht verbrauchten Haushaltsmittel zu diesem Zweck in das Haushaltsjahr 2025 übertragen.
„Mit dieser Lösung haben wir einen guten Kompromiss gefunden: Potsdamer Eltern können auch im kommenden Schuljahr auf eine verbindliche Höchstgrenze von 3,90 Euro pro Mittagessen für ihre Kinder zählen. Das entlastet viele Haushalte und führt hoffentlich dazu, dass sich viele Kinder zum Schulessen anmelden. Wichtig ist aber – vor allem mit Blick auf die Haushaltslage, dass wir dafür zu Gunsten von Familien an anderer Stelle sparen müssen“, so Oberbürgermeister Mike Schubert.
Darüber hinaus wird die Landeshauptstadt ein Ergebnis der mit dem Beschluss (23/SVV/0219) beauftragten Prüfungen und Evaluierungen bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im November 2024 vorlegen. Ziel ist es, unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Evaluierung ein soziales, ziel- und wirkungsorientiertes sowie am Bedarf ausgerichtetes Modell zur Preisbegrenzung des Schulmittagessens zu entwickeln. Dieser Beschluss soll im Sinne des Gesamtdeckungsprinzips nicht zu einer Erhöhung des in der Mittelfristigen Finanzplanung durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Defizits für die folgenden Haushaltsjahre führen.
Als nächstes werden nun die Schulen und Eltern über die Fortführung des Preisdeckels informiert.