Pressemitteilung Nr. 283 vom 03.06.2022 Besser mobil. Besser leben.: Teilbereich der Stahnsdorfer Straße soll Fahrradstraße werden

Informationsveranstaltung am 16. Juni im Lindenpark
Fahrradstraße in Potsdam
© Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate

Fahrradstraße in Potsdam. (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Barbara Plate)

Am Donnerstag, 16. Juni 2022, fand um 18.30 Uhr im Lindenpark, Stahnsdorfer Straße 76, eine Informationsveranstaltung zur geplanten Fahrradstraße in der Stahnsdorfer Straße statt. Alle interessierten Personen und Anlieger waren eingeladen, teilzunehmen.
 
Die detaillierten Ergebnisse der durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ausgelösten Prüfung sowie die Planung der Fahrradstraße selbst sollten vorgestellt werden. Ziel des Termins war der Informationsaustausch sowie die Aufnahme eventueller Hinweise für eine Umsetzung.
 
Die Stahnsdorfer Straße zwischen Paul-Neumann-Straße und August-Bebel-Straße kann aufgrund der vielfältigen Nutzung nicht mehr allen Ansprüchen in vollem Umfang gerecht werden. Gleichzeitig hat die Straße eine zunehmende Bedeutung für den Radverkehr erlangt. Um dem Rechnung zu tragen, wurde geprüft, wie eine Fahrradstraße eingerichtet werden kann und welche weiteren Maßnahmen notwendig sind. So könnte der Anliegerverkehr mit Kraftfahrzeugen weiterhin zugelassen bleiben. Dennoch ist es in einigen Abschnitten notwendig, bislang zum Parken genutzte Flächen zugunsten einer sicheren Radverkehrsverbindung anders zu nutzen.
 
Zur Unterstützung der Organisation bat die Landeshauptstadt Potsdam Interessierte um Anmeldung bis zum 12. Juni 2022 unter der E-Mail-Adresse verkehrsentwicklung@rathaus.potsdam.de.
 
Hintergrund:
Durch die Anordnung einer Fahrradstraße hat der Radverkehr grundsätzlich Vorrang auf der Fahrbahn. Das heißt, es darf ausdrücklich auch nebeneinander gefahren werden, sogar in Gruppen, wie zum Beispiel Schulkinder - auch wenn Kraftfahrzeugführer dadurch nicht überholen können. Es gilt Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit für alle Verkehrsteilnehmer, wobei der Radfahrer das Tempo bestimmt. Anlieger dürfen die Straße weiterhin befahren, wenn das Zusatzzeichen „Anlieger frei“ vorhanden ist.

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