Pressemitteilung Nr. 28 vom 24.01.2024 Potsdam setzt neues Landesförderprogramm sofort um

Wohnungsbau in Potsdam
© Stefan Schulz
Wohnungsbau in Potsdam (© Stefan Schulz)

Die Stadt Potsdam begrüßt das vom Land Brandenburg zu Jahresbeginn eingeführte Förderprogramm zur Wohnungsbauförderung sowie die neuen Einkommensgrenzen für Menschen mit geringen und mittleren Einkommen, um eine geförderte Wohnung erhalten zu können. „Dieses Programm, das eine umfangreiche finanzielle Unterstützung für neue Bauvorhaben in Potsdam beinhaltet, wird in den nächsten Jahren mehr Potsdamerinnen und Potsdamern ermöglichen, eine Wohnung mit geförderten Mietpreisen zu bekommen“, sagt Brigitte Meier, Beigeordnete für Soziales. Demnach wurden zunächst die Einkommensgrenzen, um einen Wohnberechtigungsschein (WBS) zu bekommen, grundsätzlich angehoben. Weiterhin wurde die zweite Einkommensgrenze von WBS +20 auf WBS +40 erhöht. Schließlich wurde eine neue dritte Einkommensgrenze für den sogenannten WBS +60 eingeführt. Auch die Verlängerung der Laufzeit der zinsfreien Darlehen auf bis zu 35 Jahre sorgt für langfristige Anreize, sozialen Wohnungsbau zu schaffen.

„Die Wohnraumförderung des Landes ist ein wesentlicher Baustein, um die Wohnsituation für Potsdamer Haushalte nachhaltig zu verbessern. Die Neufassung stärkt unser Engagement als Kommune, allen Bevölkerungsschichten einen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu ermöglichen und dies langfristig zu sichern“, so Meier, die zugleich Aufsichtsratsvorsitzende des kommunalen Wohnungsunternehmens Pro Potsdam ist.

Der Potsdamer Aktionsplan, der den Bau von 2500 Wohnungen in den kommenden drei Jahren vorsieht, umfasst die Bereitstellung von 600 neuen Wohnungen speziell für WBS-Berechtigte. Die Neuerung ermöglicht es der Stadt zudem, bereits ab diesem Jahr die neuen Landesregelungen umzusetzen und Wohnraum speziell für die Menschen zur Verfügung zu stellen, die berechtigt sind einen WBS +40 zu erhalten. Der WBS +40 wurde für Personen bestimmt, die nach den geltenden Einkommensgrenzen keinen „normalen“ WBS erhalten können, weil ihr Einkommen bis zu 40 Prozent über den jeweiligen Bemessungsgrenzen liegt. Maßgeblich für eine Bezugsberechtigung aller drei WBS-Gruppen ist das gesamte Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Arbeitnehmerpauschale von 30 Prozent und den pauschalen Werbungskosen von 1230 Euro. Auch der Abzug von Freibeträgen wie z.B. bei einem Grad der Behinderung ab 50 Prozent in Höhe von 4500 Euro kann in Betracht kommen. Das Kindergeld gehört nicht zu den anrechnungsfähigen Familieneinkommen und bleibt daher unberücksichtigt.

So kann beispielsweise eine dreiköpfige Familie mit einem Kind und einem durchschnittlichen monatlich verfügbaren Familieneinkommen von ca. 3.900 Euro eine Bezugsberechtigung für den WBS +40 erhalten und somit zukünftig eine geförderte Wohnung mit einer max. Nettokaltmiete von 9 Euro pro Quadratmeter beziehen dürfen. Ein Singlehaushalt mit einem verfügbaren Einkommen von ca. monatlich 2055 Euro gehört nun ebenfalls zu den bezugsberechtigten Personen für den WBS +40.

Damit kann für Wohnungssuchende mit geringem und mittleren Einkünften eine schnelle und effiziente Unterstützung in der Wohnraumversorgung gewährleistet werden. Die Stadtverwaltung Potsdam bietet die Beratung zur Bezugsberechtigung der genannten WBS-Einkommensgruppen für interessierte Bürgerinnen und Bürger in der Wohnberatung, im Erdgeschoss der Wilhelmgalerie am Platz der Einheit an, sowie auf der Internetseite www.potsdam.de/soziales-wohnen-potsdam.

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