Pressemitteilung Nr. 259 vom 24.05.2022 Erweiterung des Bewohnerparkbereichs 570 in Babelsberg

Zum 30. Juni dieses Jahres wird die Parkraumbewirtschaftung im Bewohnerparkbereich 570 in Bebelsberg auf weitere Straßenabschnitte ausgedehnt. Künftig kann in der Grünstraße in Höhe der Hausnummern 2 bis 8 sowie in der Großbeerenstraße, unmittelbar östlich der Einmündung Ahornstraße, nur noch mit Bewohnerparkausweis bzw. in der Großbeerenstraße auch gegen Entrichtung einer Parkgebühr geparkt werden. Die Bewirtschaftungszeiten in der Großbeerenstraße gelten täglich in der Zeit von 8 bis 20 Uhr, in der Grünstraße ganztägig.

Die erforderlichen Verkehrszeichen werden kurzfristig aufgestellt. Rechtswirksam wird die neue Beschilderung in den neuen Parkabschnitten ab dem 30. Juni 2022.

Die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen notwendigen Bewohnerparkausweise können ab sofort online auf www.potsdam.de im Bereich Online-Dienste unter dem Punkt „Bewohnerparken-online“ beantragt werden. Es ist auch möglich, den Parkausweis persönlich, mit vorheriger Terminvereinbarung, im Bürgerservicecenter, in der Friedrich-Ebert-Str. 79/81 oder in der KfZ-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde, in der Helene-Lange-Straße 14, zu beantragen und im Regelfall auch sofort mitzunehmen.

Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises haben Personen, die im Anspruchsbereich meldebehördlich registriert sind und tatsächlich dort wohnen. In diesem Gebiet beruflich tätige Personen, die dort nicht wohnen, sind keine Bewohner und können folglich auch keinen Parkausweis erhalten. Zur Beantragung sind sowohl der Fahrzeugschein als auch der Personalausweis mitzubringen. Sollte der Antragsteller nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter sein, so muss eine Nutzungsbestätigung für das Fahrzeug vorliegen.