Pressemitteilung Nr. 255 vom 20.05.2022 Landeshauptstadt ergänzt Leitlinie für Grundstücksverkäufe

Stadtansicht Potsdam
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Stadtansicht Potsdam (Foto: Landeshauptstadt Potsdam/Robert Schnabel)

Am Freitag, den 20. Mai 2022 stellten Bürgermeister Burkhard Exner und Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, die neue Leitlinie für Grundstücksverkäufe vor, die für den Geschosswohnungsbau geeignete städtische Grundstücke vorgesehen ist. Die Ergänzung der Leitlinie wird der Stadtverordnetenversammlung im Juni vorgelegt. Mit einem Beschluss rechnet die Stadt im September. Mit diesen Regelungen ergänzt die Stadt ihre bestehende „Leitlinie Grundstücksverkäufe“ aus dem Jahr 2011, die auch weiterhin für alle anderen städtischen Grundstücke Bestand hat.   

Städtische Grundstücke dienen grundsätzlich der Deckung von Flächenbedarfen der öffentlichen Daseinsvorsorge. Sind kommunale Flächen entbehrlich und für den Geschosswohnungsbau geeignet, sollen sie zukünftig vorrangig für geförderten oder mietpreisgedämpften Wohnungsbau Verwendung finden. Mit Hilfe von Übertragungen der Grundstücke an die ProPotsdam GmbH, Veräußerungen und Erbbaurechts-bestellungen im Rahmen von Konzeptverfahren zugunsten besonderer Akteure des Wohnungsmarkts soll bezahlbares Wohnen entstehen.

Bezahlbares Wohnen ist eines der drängendsten Themen in Potsdam. Aus diesem Grund sollen städtische Baugrundstücke für Geschosswohnungsbau ab einer Fläche von 1.000 m² zukünftig vorrangig für geförderten oder mietpreisgedämpften Wohnungsbau übertragen oder veräußert werden. In geeigneten Fällen wird aber auch ein Erbbaurecht bestellt. Dies richtet sich danach, für welche Akteure die Flächen geeignet und von Interesse sind. Besonders geeignet zur langfristigen Sicherung von bezahlbarem und bedarfsgerechtem Wohnen sind die ProPotsdam GmbH als städtisches Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Mietwohnorganisationen sowie Baugruppen für die Selbstnutzung und das Studentenwerk.

Es ist vorgesehen, dass die geeigneten Grundstücke in erster Linie an die städtische Wohnungsgesellschaft ProPotsdam entweder entgeltlich oder entgeltfrei übertragen werden. Darüber hinaus kann ein Verkauf an Genossenschaften oder das Studentenwerk erfolgen, wenn die Flächen in räumlicher Nähe zu anderen Grundstücken einer Genossenschaft bzw. Einrichtungen des Studentenwerks liegen und somit eine Gesamtentwicklung unterstützt wird. Für alle weiteren kommunalen, für den Geschosswohnungsbau geeigneten Grundstücke werden Erbbaurechte bestellt, etwa an Mietwohnorganisationen oder Baugruppen.

Bürgermeister Burkhard Exner erklärt: „Die wesentliche Änderung besteht darin, dass wir nicht mehr nach Höchstgebotsverfahren unsere Grundstücke verkaufen. Stattdessen werden wir fortan gemäß einer festgelegten Prüfreihenfolge das Bestmögliche für den sozialen Wohnungsbau herausholen. Dabei wurde auch die Bestellung von Erbbaurechten für ausgewählte Grundstücke als fest verankerte Vorgabe mit aufgenommen. Die Aufnahme dieses Prüfsteins resultiert aus den Erkenntnissen einer Werkstattreihe zusammen mit Politik sowie Expertinnen und Experten.“
Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt ergänzt: „Die Leitlinie Grundstücksverkäufe unterstützt gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen bei Neubauvorhaben und ermöglicht die Schaffung von dringend notwendigem günstigen Wohnraum.“

Beim mietpreisgedämpften Wohnungsbau handelt es sich um Mieten oberhalb der Mieten des sozialen Wohnungsbaus, aber deutlich unter der aktuellen Marktmiete. Die Vermietung dieser Wohnungen erfolgt mit einer Bindung für Haushalte, deren Einkommen oberhalb der Einkommensgrenzen des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes (BbgWoFG) liegen, die aber trotzdem Probleme haben, sich auf dem Wohnungsmarkt in Potsdam mit bezahlbarem Wohnraum zu versorgen.

Auch bei der Entwicklung von größeren Gebieten wird künftig eine ausgewogene Mischung aus bezahlbarem und auch freifinanziertem Wohnungsbau angestrebt. Dabei soll ein Anteil von mindestens 30% der insgesamt neu entstehenden Wohnfläche mit Mietpreis- und Belegungsbindungen für Zielgruppen der Wohnraumförderung und für mittlere Einkommensgruppen geschaffen werden. Die oben genannten Akteure sollen bei der Flächenvergabe entsprechend berücksichtigt werden.

Für Treuhandvermögen der Sanierungs- und Entwicklungsgebiete werden diese ergänzten Regelungen unter Beachtung der jeweiligen städtebaulichen Zielsetzungen und Anforderungen an die Gesamtfinanzierung der Maßnahme sinngemäß angewandt.