Pressemitteilung Nr. 242 vom 11.06.2024 Klima-Förderrichtlinie unterstützt auch in diesem Jahr gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung

Klimaschutzförderrichtlinie ab 01. Juni 2024
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Auch in diesem Jahr vergibt die Landeshauptstadt Potsdam Zuschüsse für die Umsetzung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen nach der Klimaschutzförderrichtlinie. Anträge können ab sofort gestellt werden. „Mit der Klimaschutzförderrichtlinie stellen wir weiterhin unter Beweis, dass wir in Potsdam nicht nur vom Klimaschutz reden. Wir packen das Thema auch in finanziell angespannten Zeiten an und ermuntern alle Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt weiterhin zu aktivem Handeln“, sagt der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt. 

Die Förderrichtlinie verstetigt das bisherige Angebot, dass sich an alle Potsdamerinnen und Potsdamer richtet. Über diese Förderung werden die Bereiche Mobilität, Konsum, Sanieren und Bauen, Erneuerbare Energien, Klimafolgenanpassung und Biodiversität gleichermaßen berücksichtigt. 

Ein Beispiel: Die Anschaffung eines E-Lastenrades wird weiterhin mit bis zu 1000 Euro unterstützt – wenn für die Aufladung der Akkus des Rades 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien zur Ladung verwendet wird. Unterstützung von bis zu 200 Euro gibt es auch für Menschen, die ihren defekten Kühlschrank reparieren lassen, statt einen neuen zu kaufen. Auch wenn das auf den ersten Blick nur kleine finanzielle Hilfen sind, sind diese jedoch relativ unkompliziert zu beantragen und stellen einen Anreiz dar, sich mit dem Thema Klimaschutz und der Schonung von Ressourcen zu befassen. Die Sanierung von Gebäuden, Nutzung erneuerbarer Energien, Fassadenbegrünung oder Gartengestaltung sowie Förderungen für Vereine zur Durchführung von sensibilisierenden und aktivierenden Klimaschutzveranstaltungen sind ebenfalls förderfähig.

Zahlreiche Ideen aus der Bürgerschaft, der Politik, der Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam, der Wirtschaftsförderung Brandenburg, aber auch des Klimabeirates und Erfahrungen anderer Kommunen sowie der Verwaltung sind in die Förderrichtlinie Klimaschutz eingeflossen. 

Alle Infos sowie Fördermittelanträge über die Förderrichtlinie zur Aktivierung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen in der Landeshauptstadt Potsdam in der Fassung ab dem 1. Juni 2024 sind unter https://www.potsdam.de/klima unter der dem Menüpunkt „Klimaschutzförderprogramm“ abrufbar.

Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Anträge können elektronisch an die E-Mailadresse

Klimaschutzfoerderprogramm@Rathaus.Potsdam.de oder postalisch an folgende Adresse gesandt werden: Landeshauptstadt Potsdam, Koordinierungsstelle Klimaschutz, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam. Für weitere Auskünfte und Informationen zum Förderverfahren stehen die Kolleginnen und Kollegen der Koordinierungsstelle Klimaschutz telefonisch unter 0331 289 3019 oder per Email unter Klimaschutzfoerderprogramm@Rathaus.Potsdam.de zur Verfügung.