Pressemitteilung Nr. 225 vom 12.05.2022 Förderung von Maßnahmen der Pflege vor Ort

Landeshauptstadt Potsdam ruft interessierte Antragsberechtigte auf, Projekte einzureichen
Pflege im Alter.
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Pflege im Alter. Foto: Pixabay

Die Landeshauptstadt Potsdam hat am 7. Oktober 2021 die „Richtlinie der Landeshauptstadt Potsdam zur Förderung von Maßnahmen Kommunaler Pflegepolitik - Pflege vor Ort“ für den Leistungszeitraum 1.Januar 2022 bis 31.Dezember.2022 erlassen. Ziel der Förderung ist die Unterstützung von Pflege in der eigenen Häuslichkeit durch Gestaltung alters- und pflegegerechter Sozialräume und somit die Stabilisierung des Anteils ambulanter Pflege in der Landeshauptstadt Potsdam.

Dazu die Leiterin des Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit, Brigitte Meier: „Pflege ist eine der zentralen sozialpolitischen Herausforderungen der Zukunft. Auch in Potsdam wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in den kommenden Jahren weiter ansteigen. Und ein Großteil der Pflegebedürftigen in Potsdam wird in der eigenen Häuslichkeit gepflegt. Ziel ist es, dass Hilfen und Maßnahmen für insbesondere in der Häuslichkeit gepflegten Personen entwickelt werden, damit diese möglichst bis ins hohe Alter ein selbständiges Leben führen können und damit deren Einbindung in die örtliche Gemeinschaft unterstützt wird“.

Da noch nicht alle Mittel abgerufen wurden, stehen der Landeshauptstadt Potsdam noch Mittel in Höhe von rund 240.000 Euro zur Verfügung. Die Landeshauptstadt Potsdam ruft interessierte Antragsberechtigte daher dazu auf, Projekte einzureichen. Zuwendungsempfangende können juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts sein. Einzelpersonen sind nicht antragsberechtigt, können jedoch aktive Kooperationspartner vom Zuwendungsempfangenden sein. Hierzu Brigitte Meier: „Wir freuen uns über innovative Projekte und wissen um die vielfältigen Ideen unser Potsdamer Trägerlandschaft. Wenn Sie etwas einreichen wollen, scheuen Sie sich nicht.“

Förderfähig sind Personal- und Sachkosten von Maßnahmen im Vor- und Umfeld von Pflege nach dem SGB XI insbesondere:

  • für ergänzende Angebote zur Unterstützung der häuslichen Pflege und Betreuung durch Information, Beratung, Begleitung, Entlastung sowie zur Unterstützung bei der Bewältigung und Gestaltung des Alltags,
  • zur Unterstützung bei der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XI,
  • zur Sicherstellung der sozialen Teilhabe insbesondere bereits pflegebedürftiger Menschen und häuslich Pflegender.

Maßnahmen können bis zu einem Betrag in Höhe von 70.000,00 EUR gefördert werden. Ein finanzieller Eigenanteil der Zuwendungsempfangenden ist in Höhe von mindestens 20 Prozent erforderlich. Der Eigenanteil kann ganz oder teilweise auch durch Mittel Dritter erbracht werden. Sollte dies im begründeten Einzelfall nicht möglich sein, kann davon abgewichen werden. Über die Projekte entscheidet ein Bewertungsgremium unter Leitung des Fachbereich Soziales und Inklusion.

Weitere Informationen, die Richtlinie sowie alle relevanten Anlagen, beispielsweise das Antragsformular, sind unter folgendem Link zu finden: https://vv.potsdam.de/vv/oe/173010100000032116.php#tab-links

Der Antrag mit allen relevanten Anlagen bitte postalisch an:
Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Soziales und Inklusion, Friedrich-Ebert-Straße 79/81 14469 Potsdam.