Pressemitteilung Nr. 182 vom 28.04.2022 Änderung der Taxitarifverordnung zur Stärkung des Taxigewerbes

Einschaltgebühr und der Kilometer-Entgelttarife werden erhöht

Die Verordnung zur Festsetzung von Beförderungsentgelten im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Potsdam zugelassenen Taxen (Taxitarifverordnung) soll in der Stadtverordnetenversammlung durch Sofortbeschluss im Mai geändert werden. Dafür ist die Verordnung gestern im Hauptausschuss den Stadtverordneten vorgestellt worden.

Gutachterlich wurde festgestellt, dass für die zukünftigen Jahre ab 2022 keine Kostendeckung mit der bestehenden Gebührenordnung für das Taxigewerbe mehr gewährleistet werden kann. Daher sollen die Gebühren entsprechend angepasst werden. So sollen mit der geänderten Gebührenordnung zum Beispiel die Einschaltgebühr (für Taxen bis vier Fahrgäste) von 3,80 Euro auf 4,20 Euro und der Kilometertarif auf 2,40 Euro (unter 4 Kilometer) bzw. 1,90 Euro (über 4 Kilometer) erhöht werden.

Aufgrund der bestehenden Rechtslage sind Konzessionen zum Verkehr mit Taxen zu versagen, wenn die öffentlichen Verkehrsinteressen dadurch beeinträchtigt werden, dass durch die Ausübung des beantragten Verkehrs das örtliche Taxengewerbe in seiner Funktionsfähigkeit bedroht wird. Vor diesem Hintergrund hat die Landeshauptstadt Potsdam wiederholt im Jahr 2020 die Erstellung eines Gutachtens gem. § 15 Abs. 4 PBefG zur Analyse und Bewertung der aktuellen wirtschaftlichen Lage sowie der Angebots- und Nachfragesituation und somit der objektiven wirtschaftlichen Rahmenbedingungen im Taxigewerbe der Stadt beauftragt. Zu bewerten gilt dabei die wirtschaftliche Lage der Taxiunternehmer und die Funktionsfähigkeit des Gewerbes, insbesondere die Empfehlungen und Hochrechnungen für die Folgejahre bezüglich der Kostendeckung.

Aufgrund dieses Ergebnisses und eines gemeinsam gestellten Antrages des Potsdamer Taxiverbandes e.V. (PTV) und der Taxi-Genossenschaft Potsdam e.G. (TGP) vom Mai 2021 wurde die Taxitarifverordnung der Stadt Potsdam erneut überarbeitet. Begründet wurde der Antrag der Taxiverbände im Wesentlichen mit der pandemiebedingten wirtschaftlichen Lage und dem stetigen Anstieg der Betriebskosten. Hierin wird als wichtigste Einflussgröße die Mindestlohnthematik angeführt, die sich direkt oder indirekt auf nahezu alle Gebührenmerkmale auswirkt. Nach Einschätzung der Potsdamer Taxiverbände gewährleisten die derzeit gültigen Tarife der Taxitarifverordnung nicht mehr die gesetzlich geforderte Wirtschaftlichkeit (Insolvenzschutz) der Unternehmen und den zu kalkulierenden Unternehmerlohn.

Die beantragten Tarifhöhen wurden einvernehmlich mit den Antragstellern in die Beschlussvorlage eingebracht und sollen möglichst in der Stadtverordnetenversammlung im Mai beschlossen und schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden.