Pressemitteilung Nr. 176 vom 29.04.2025 Wohnraumschutzbericht 2025: Potsdam verstärkt Schutz von Wohnraum, sozialer Vielfalt und stabilen Quartiersstrukturen

Die Landeshauptstadt Potsdam hat den aktuellen Bericht zum Wohnraumschutz 2025 vorgestellt. Mit einer umfassenden Bilanz und einem Blick in die Zukunft zeigt der inzwischen vierte Bericht: Potsdam setzt sich weiter konsequent für den Schutz von Wohnraum und den Erhalt sozialer Quartiersstrukturen ein. „Bezahlbarer Wohnraum ist ein unverzichtbarer Pfeiler einer sozialen Stadtentwicklung. Als bisher einzige Kommune in Brandenburg setzen wir dafür die Instrumente des Zweckentfremdungsverbots und der Soziale Erhaltungssatzungen ein. Der Wohnraumschutzbericht 2025 zeigt, dass diese Instrumente wirken. Aber er macht auch deutlich: Damit diese Instrumente noch wirksamer werden, müssen wir sie erweitern können, etwa um Regelungen für die bislang ungesteuerte Umwandlung von genutztem Mietwohnraum in Wohneigentum. Hier setzen wir auf darauf, dass die neue Landesregierung die Voraussetzungen dafür schafft. Denn unser Ziel bleibt klar: Potsdam soll eine Stadt für alle bleiben – vielfältig, lebendig und sozial“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert.

Seit Inkrafttreten der Satzung zum Verbot der Zweckentfremdung von Wohnraum am 30. April 2021 gelten in Potsdam klare Regeln: Wohnraum darf weder länger als sechs Monate leer stehen noch über acht Wochen pro Jahr als Ferienwohnung genutzt oder überwiegend gewerblich zweckentfremdet werden. Dabei konnten zwischen 2022 und 2024 wichtige Fortschritte erzielt werden. Dazu zählt: Konkret konnte in zwölf Fällen bislang ungenutzter Wohnraum wieder dauerhaft zur Wohnnutzung zur Verfügung gestellt werden.

Der Bereich Soziale Wohnraumversorgung ging im Berichtsjahr 2024 34 Anzeigen und Hinweisen nach. Das waren zehn weniger als im Jahr zuvor. Mehr als die Hälfte der Anzeigen und Hinweise bezogen sich, wie in den Vorjahren, auf leerstehenden Wohnraum. In fünf Fällen führte dies zur Rückführung von Wohnraum. Daneben wurden 48 Anträge auf Genehmigung einer Zweckentfremdung bearbeitet. Im Vorjahr wurden dagegen noch 70 solcher Anträge gestellt. 

Um der zunehmenden Gefahr der Verdrängung bestehender Bevölkerungsgruppen durch Luxussanierungen entgegenzuwirken, hat Potsdam 2023 zwei Soziale Erhaltungssatzungen erlassen: Babelsberg Süd (seit 03.11.2023 in Kraft) und Teltower Vorstadt (seit 03.11.2023 in Kraft). Zusätzlich wurde für das Verdachtsgebiet „Brandenburger Vorstadt – Zimmerplatz“ die Aufstellung einer weiteren Satzung eingeleitet. Im Fokus dieser Satzungen steht, Modernisierungen zu begrenzen, die über die Mindestanforderungen hinausgehen und Mieterhöhungen oder Verdrängungen verursachen könnten. 

Ein neues Augenmerk liegt auf dem Monitoring von Eigenbedarfskündigungen, die seit März 2025 systematisch erfasst werden. Im vergangenen Jahr gab es demnach 40 dokumentierte Fälle, in diesem Jahr bis zum 31. März bereits 13 Fälle. „Die aufgezeigten Entwicklungen verdeutlichen die weiterhin sehr starke Anspannung auf dem Wohnungsmarkt und unterstreichen die Notwendigkeit weiterer Maßnahmen zum Schutz von Wohnraum für Nachbarschaften und Miethaushalte. Die Landeshauptstadt Potsdam schafft daher die Voraussetzungen, um ab 2026 weitere Satzungsgebiete auszuweisen. Wir werden weiterhin regelmäßige Grobscreenings durchführen und wollen die Öffentlichkeit stärker über die geltenden Regeln und Schutzmöglichkeiten informieren. Das Zweckentfremdungsverbot hat sich etabliert, es ist auch in Zukunft notwendig. Wir werden daher nun die Neuaufstellung für das Jahr 2026 vorbereiten“, sagt Gregor Jekel, Fachbereichsleiter für Wohnen, Arbeit und Integration. Der Wohnraumschutz bleibt damit eine der tragendenden Säulen für eine sozial ausgewogene Stadtentwicklung.