Pressemitteilung Nr. 152 vom 08.04.2022 Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel

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Geflügelpest. Foto LHP

Die Allgemeinverfügung zur Anordnung der Aufstallung von Geflügel in einigen Ortsteilen der Landeshauptstadt Potsdam vom 06.01.2022 wird aufgrund des rückläufigen Geflügelpestgeschehens im Land Brandenburg aufgehoben. Geflügel und in Gefangenschaft gehaltene Vögel in Uetz-Paaren, Marquardt, Grube und Golm müssen daher nicht mehr dauerhaft in geschlossenen Ställen oder Schutzvorrichtungen gehalten werden.

Um das Risiko des Eintrags von Geflügelpestviren in Hausgeflügelbestände weiter so gering wie möglich zu halten, bleiben die Anforderungen der Biosicherheitsmaßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung bestehen. Diese sind von allen Geflügelhaltern umzusetzen. Vor allem müssen direkte und indirekte Kontakte, z.B. über Futter, Wasser, Einstreu oder fremde Personen, zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln wirksam verhindert werden. Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam ist ein entsprechendes Merkblatt zur Geflügelpest eingestellt: https://vv.potsdam.de/vv/produkte/173010100000022030.php#tab-links.

Zudem ist jeder Tierhalter gemäß den Vorschriften der Viehverkehrsverordnung verpflichtet, seinen Geflügelbestand im Bereich Veterinär- und Lebensmittelüberwachung anzumelden. Dies ist unter anderem per E-Mail unter veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de möglich.

Die bisherige Entwicklung der Gesamtseuchenlage der hochpathogenen aviären Influenza in der Wildvogelpopulation in den letzten Jahren zeigt, dass von wiederkehrenden Episoden erhöhten Geflügelpestrisikos für unser Hausgeflügel auszugehen ist, sodass die temporäre Stallpflicht regelmäßig erforderlich werden kann. Zur Erhöhung der Sicherheit in den Hausgeflügelbeständen wird allen Geflügelhaltern empfohlen, vorbereitend eine nach oben gegen Einträge wasserdicht gesicherte und seitlich gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherte Voliere für ihre Tiere zu errichten.

Die Aufhebung der Tierseuchenallgemeinverfügung Anordnung der Aufstallung ist im Sonderamt Nr. 11 vom 8. April 2022 erschienen. Online abrufbar unter www.potsdam.de/amtsblatt.