Pressemitteilung Nr. 110 vom 15.03.2022 Vorbereitungen zur Badesaison 2022 laufen

Badestelle Stadtbad Park Babelsberg am Tiefen See.
© Stefan Schulz
Badestelle Stadtbad Park Babelsberg am Tiefen See. (© Stefan Schulz)

Die diesjährige Badesaison findet vom 15. Mai bis 15. September 2022 statt, doch schon jetzt wird die Badesaison vorbereitet.

Zur dieser Vorbereitung der gehört auch die jährlich erforderliche Ausweisung der Badestellen im Amtsblatt für das Land Brandenburg, die während der Saison nach einheitlichen Kriterien auf der Grundlage der Brandenburgischen Badegewässerverordnung überwacht werden. Die regelmäßige Beurteilung erfolgt durch das Gesundheitsamt in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde.

Interessierte Bürger oder Institutionen haben entsprechend § 11 der Brandenburgischen Badegewässerverordnung die Möglichkeit, ihre Meinungen zu den ausgewiesenen Badestellen darzulegen und sich an weiteren Vorschlägen zur Neu-Ausweisung zu beteiligen.

Bis zum 26. März 2022 kann man sich an den Bereich Öffentlicher Gesundheitsdienst der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Str. 79/81, 14467 Potsdam bzw. unter den Telefonnummern 0331 2892371/72 sowie 2892380 und E-Mail: oeffentlicher.gesundheitsdienst@rathaus.potsdam.de wenden.

Für die Saison 2022 will die Landeshauptstadt Potsdam folgende Badestellen ausweisen:

•    Templiner See: Badestelle Waldbad Templin
•    Tiefer See: Badestelle Stadtbad Park Babelsberg
•    Groß Glienicker See: Badestelle An der Badewiese in Groß Glienicke

Die beiden ausgewiesenen Badegewässer Templiner See und Tiefer See erfüllen die strengen EU-Vorgaben, die nach der Badegewässerrichtlinie überwacht und kontrolliert werden. Sie führen das EU-Prädikat „Ausgezeichnet“. Das Badegewässer Groß Glienicker See mit der Badestelle „An der Badewiese“ in Groß Glienicke wird das EU-Prädikat erst nach der dafür erforderlichen Überwachungsanzahl, nach insgesamt 4 Jahren, 2023 erhalten.

Während der Badesaison, vom 15. Mai bis 15. September 2022, werden die aktuellen Untersuchungsergebnisse wieder in der Badestellenkarte Brandenburg im Internet unter luis-bb.service.lvnbb.de/badestellen veröffentlicht. Unter dem Link: msgiv.brandenburg.de - Badegewässer: rechtliche Regelungen-FAQ werden häufig gestellte Fragen zu den gesetzlichen Regelungen beantwortet.