Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
7.5.2003 die Satzung über die Begründung eines besonderes Vorkaufsrechts an einem bebauten Grundstück im Gebiet der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme "Humboldt-Gymnasium", Teilbereich Haus 3 der Landeshauptstadt Potsdam (Vorkaufssatzung Humboldt-Gymnasium) beschlossen. Sie regelt u.a.:
- den räumlichen Geltungsbereich
- das besondere Vorkaufsrecht
Die Vorkaufssatzung Humboldt-Gymnasium trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt Nr. 7/2003 der Landeshauptstadt Potsdam vom 16. Juni 2003 veröffentlicht.
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- Satzung über die Begründung eines besonderen Vorkaufsrechts an einem bebauten Grundstück im Gebiet der beabsichtigten städtebaulichen Maßnahme „Humboldt-Gymnasium“, Humboldt-Gymnasium) vom 21.05.2003