Der Beigeordnete für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Bernd Rubelt, hat gemeinsam mit Erik Wolfram, Fachbereichsleiter Stadtplanung, ein Pilotverfahren für den Erwerb von Grundstücken, der Erarbeitung eines Rahmenplans für Marquardt und Prüfung der weiteren Entwicklung des Potsdamer Ortsteils vorgestellt. Mit Hilfe des Pilotverfahrens soll ein neuer Ansatz des Zwischenerwerbs auf einer ca. 10 Hektar großen Teilfläche im Nordosten des Ortsteils Marquardt, gelegen zwischen Berliner Außenring und heutiger Bebauung, erprobt werden.
Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt sagt dazu: „Der Zwischenerwerb ist ein für Potsdam neues Instrument, um bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Mit diesem Piloten in Marquardt können wir erste Erfahrungen sammeln. Gleichzeitig wollen wir auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes 2035 den Ortsteil angemessen und qualitätsvoll weiterentwickeln. Für Rahmenplan und Gutachterverfahren haben wir entsprechend einen passgenauen Planungs- und Beteiligungsprozess aufgesetzt.“
Die Fläche des Pilotverfahrens befindet sich maßgeblich im Eigentum der staatlichen BVVG Bodenverwertungs- und -verwaltungs GmbH. Im Rahmen des Pilotverfahrens soll der städtische Zwischenerwerb von 5 Hektar in Partnerschaft mit der ProPotsdam GmbH durchgeführt werden. Ausgewählte Teilflächen können zu einem späteren Zeitpunkt von der ProPotsdam im Sinne einer partnerschaftlichen Entwicklung an Wohnungsbaugenossenschaften weitergegeben werden.
„Jede mögliche Entwicklung in Marquardt muss allerdings ortsverträglich und behutsam erfolgen. Dazu soll mit Hilfe einer städtebaulichen Rahmenplanung der Ortsteil Marquardt in seiner Gesamtheit betrachtet werden“, sagte Erik Wolfram. Zentrale Fragestellungen können hierbei lauten: Wo liegen die besonderen Stärken und Qualitäten Marquardts? Wie viel Wachstum verträgt der Ortsteil? Wie können bestehende Bedarfe gedeckt werden und welcher städtebaulichen Konzeption folgt eine Entwicklung? Die genaue Aufgabenstellung für die Rahmenplanung wird mit dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes und dem Ortsbeirat Marquardt gemeinsam abgestimmt.
Der Planungsprozess wird zusätzlich durch ein kooperatives Beteiligungsverfahren begleitet, das zur breiten Mitwirkung anregen soll. In verschiedenen Werkstattformaten soll der Austausch zwischen dem Ortsbeirat, der Öffentlichkeit, lokalen Akteuren, der Kommunalpolitik und den Planern ermöglicht werden, um deren Anregungen und Hinweise anschließend in die Planung überführen zu können.
In den Prozess der Rahmenplanung soll für die Fläche des Pilotverfahrens ein „Gutachterverfahren“ integriert werden, um ergänzend zur Betrachtung des gesamten Ortsteils zusätzlich auch eine geeignete städtebauliche Struktur für die Ortsteilerweiterung und den Übergang zur bestehenden Ortslage und zur offenen Landschaft zu finden.
Für die Durchführung des gesamten Planungsprozesses sind etwa zwölf bis 13 Monate angesetzt. Begonnen werden soll Anfang 2023, mit einem Ergebnis kann Anfang 2024 gerechnet werden. Die Rahmenplanung einschließlich der Ergebnisse des Gutachterverfahrens wird abschließend von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Die Planwerke bilden dann die Grundlage für die Einleitung nachfolgender Bebauungsplanverfahren.
Das Verfahren geht auf einen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom März 2020 hervor. Damals haben die Stadtverordneten beschlossen zu prüfen, auf welche Weise der sogenannte „kommunale Zwischenerwerb“ in das Potsdamer Baulandmodell integriert werden kann. Nach dem Zwischenerwerbsmodell wird vor Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens im Außenbereich mindestens 50% der Fläche von der Stadt angekauft. Ziel ist es, die schon heute im Baulandmodell festgelegte Zielquote für sozialen Wohnungsbau in Höhe von 30% der Wohnfläche auf der erworbenen Fläche vollständig umzusetzen und gleichzeitig diese Mietpreis- und Belegungsbindungen langfristig zu sichern.
Dieser Ansatz kann einerseits als wohnungspolitisches Instrument verstanden werden, denn die Verpflichtung zum sozialen Wohnungsbau kann später bei der Grundstücksweiterveräußerung durch die Stadt ohne Abstriche im Kaufvertrag verankert werden. Es handelt sich aber auch um ein liegenschaftspolitisches Instrument, denn die für die Erschließung und Daseinsvorsorge benötigten Flächen befinden sich dann bereits zu Beginn einer Entwicklung im Eigentum der Stadt bzw. einer städtischen Gesellschaft. Dieser Ansatz wird bereits erfolgreich in verschiedenen deutschen Städten praktiziert, kann aber nicht einfach unverändert übertragen werden, er ist vielmehr auf die konkreten Verhältnisse in Potsdam anzupassen.
Die Vorlage zur Erprobung des kommunalen Zwischenerwerbs in Marquardt wird der Stadtverordnetenversammlung im Juni vorgelegt. Mit einem Beschluss rechnet die Stadt im September. Anschließend soll die Beauftragung der Rahmenplanung in die Wege geleitet werden.