Die Gemeindevertretung Groß Glienicke hat in ihrer Sitzung am 29.06.1995 die Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach § 8a BNatSchG in Verbindung mit § 128 und 130 BauGB beschlossen. Sie regelt u.a.:
- den Geltungsbereich
- durchzuführende Maßnahmen
- Verteilung der erstattungsfähigen Kosten
Die Satzung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung im Amtsblatt des Amtes Fahrland in Kraft.
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- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach § 8a BNatSchG in Verbindung mit § 128 und § 130 BauGB