Entwicklungssatzung "Block 27"

Das Bild zeigt die vier Logos zur Städtebauförderung. Es sind das Logo "Städtebauförderung von Bund, Ländern und Gemeinden", das Logo des "Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen", das Logo des "Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung" des Landes Brandenburg und das Logo der "Landeshauptstadt Potsdam".
© Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Landeshauptstadt Potsdam

Verfahrensstand:

12.09.1990 Beschluss zur Vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB

03.06.1992 Satzungsbeschluss gemäß § 6 BauGB-MaßnahmenG

21.10.1992 Rechtskraft durch Bekanntmachung gemäß § 143 BauGB

Das Amtsblatt 10/1992 mit der Bekannmachung liegt leider nicht digital vor, ist aber in der Verwaltungsbibliothek der Landeshauptstadt Potsdam einsehbar.

Die Entwicklungsziele wurden gemäß § 166 Abs. 1 BauGB durch den Bebauungsplan SAN - P 01 "Block 27" konkretisiert. Die rechtsgültigen Bebauungspläne der Landeshauptstadt Potsdam finden Sie unter diesem Link.

Die Entwicklungssatzung wird im Jahr 2024 aufgehoben werden. Seit Juni 2023 werden die Eigentümer der Grundstücke angeschrieben, die noch keinen entwicklungsbedingten Ausgleichsbetrag gezahlt haben. Ihnen wird eine vorzeitige Zahlung des entwicklungsbedingten Ausgleichsbetrages angeboten. Diejenigen Eigentümer, die den entwicklungsbedingten Ausgleichsbetrag zum Zeitpunkt der Satzungsaufhebung noch nicht bezahlt haben, erhalten anschließend zunächst ein Anhörungsschreiben und später einen bescheid zur Zahlung des entwicklungsbedingten Ausgleichsbetrages.

Kontakt:

Herr Stöhr, Bereich Stadtraum Mitte
Kontaktdaten

 

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