Interesse an Mitarbeit im Jugendhilfeausschuss Potsdam?

Dem Gesetzgeber zufolge (§ 129 Abs. 2 BbgKJG, § 71 Abs. 2 SGB VIII) sind selbstorganisierte Zusammenschlüsse als beratende Mitglieder im Jugendhilfeausschuss (JHA) zu beteiligen. Das Jugendamt Potsdam bittet nun diejenigen, die Interesse an der Mitarbeit im JHA haben, sich zu melden, denn mit den Kommunalwahlen des Landes Brandenburg am 9. Juni 2024 ist die Wahl eines neuen Jugendhilfeausschusses für die Landeshauptstadt Potsdam erforderlich (voraussichtlich Oktober 2024).

Gemäß § 129 Abs. 2 BbgKJG können selbstorganisierte Zusammenschlüsse gemäß § 137 ein Mitglied mit beratender Stimme sowie eine Stellvertretung entsenden.

Es werden demnach selbstorganisierte Zusammenschlüsse gesucht, die:

  • ihren Sitz in der Landeshauptstadt Potsdam haben,
  • sich nicht nur vorübergehend zusammenschließen,
  • nicht in berufsständische Organisationen eingebunden sind,
  • Kinder, Jugendliche und Familien unterstützen, begleiten und fördern,
  • eine Selbsthilfekontaktstelle oder Selbstvertretung darstellen und verschiedene Formen der Selbsthilfe anbieten und 
  • Interesse haben, sich im Jugendhilfeausschuss als beratendes Mitglied einzubringen.

Die zu benennenden Mitglieder sollen sich aktiv mit den Themen der Jugendpolitik identifizieren, um anregend und fördernd im Jugendhilfeausschuss wirken zu können.

Der Jugendhilfeausschuss Potsdam tagt ca. 10 Mal im Jahr. Ihm gehören 15 stimmberechtigte Mitglieder und ca. 16 beratende Mitglieder an.

Interessierte wenden sich bitte bis spätestens 30. August 2024 an:

Frau Eva Thäle (Ausschussbetreuerin Jugendhilfeausschuss) unter ag-strategie@rathaus.potsdam.de