Informationen für Wählerinnen und Wähler

Landtagswahl am 22. September 2024
Wahlen in Potsdam
© Landeshauptstadt Potsdam/Frank Daenzer

Am Sonntag, 22. September 2024 finden im ganzen Land Brandenburg die Wahlen zum 8. Landtag Brandenburg statt. Dieser Tag wurde von der Präsidentin des Landtages Brandenburg im Einvernehmen mit dem Präsidium des Landtages Brandenburg bestimmt und vom Landeswahlleiter am 3. Mai 2023 bekannt gegeben.

Jede wählende Person hat 2 Stimmen. Mit der sogenannten Erststimme wählen Sie die Direktkandidatin oder den Direktkandidaten, die oder der Ihren Wahlkreis vertreten soll. Mit der Zweitstimme wählen Sie die landesweite Liste der Partei, politischen Vereinigung oder Listenvereinigung. Nicht jede Partei, politische Vereinigung oder Listenvereinigung stellt auch eine Direktkandidatin oder einen Direktkandidaten in Ihrem Wahlkreis auf. Im Wahlkreis ist die- oder derjenige gewählt, die oder der die meisten Erststimmen auf sich vereint. Die zugelassenen Kreiswahlvorschläge für die Potsdamer Wahlkreise können Sie dem Artikel Bekanntmachung zugelassener Kreiswahlvorschläge entnehmen.

Insgesamt besteht der Landtag Brandenburg somit, vorbehaltlich der sich aus dem Brandenburgischen Landeswahlgesetz (BbgLWahlG) ergebenden Abweichungen, aus 88 Abgeordneten (§ 1 Absatz 1 Satz 1 BbgLWahlG). 44 Abgeordnete werden durch Mehrheitswahl in den 44 Wahlkreisen, die übrigen durch Verhältniswahl auf der Grundlage der abgegebenen Zweitstimmen gewählt.

Mit der Wahlbenachrichtigung erhalten alle wahlberechtigten Potsdamerinnen und Potsdamer, die am 11.08.2024 mit Hauptwohnsitz hier gemeldet sind, Informationen zu ihrem Wahllokal und der Barrierefreiheit. Diese erhalten Sie spätestens bis zum 01.09.2024 und sie weist zusätzliche nützliche Informationen zum Verhalten bei plötzlicher Erkrankung am Wahltag oder zum Beantragen der Briefwahl auf.

Sie können sich bereits jetzt über Ihr Wahllokal auf unserer Wahllokalkarte informieren: 
Wahllokalkarte Potsdam