Trinkwasser in Potsdam
In Potsdam fördern 5 Wasserwerke 24.300 m³/Tag als Mittelwert. Die Einhaltung der Qualität des Trinkwassers wird regelmäßig durch Eigenkontrollen der Stadtwerke Potsdam GmbH, durch ein zugelassenes Fremdlabor und durch das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Potsdam kontrolliert. Das Potsdamer Trinkwasser entspricht in allen Parametern den Anforderungen der Trinkwasserverordnung.
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Badegewässer in Potsdam
Für die Badesaison vom 15. Mai bis 15. September 2013 hat die Landeshauptstadt Potsdam erneut die Badestelle Waldbad Templin am Templiner See sowie die Badestelle Stadtbad Park Babelsberg am Tiefen See als offizielle Badestellen in der Landeshauptstadt ausgewiesen.
Strandbad Park Babelsberg und Waldbad Templin
Hier lesen Sie mehr zur Badewasserqualität.
Regenwassernutzungsanlagen
Nach § 17 der Trinkwasserverordnung und der DIN 1989 bzw. der DIN 2001 dürfen Trinkwasserversorgungsanlagen nicht mit Nichttrinkwasseranlagen verbunden werden. Regen- und Trinkwasserleitungen sind als getrennte Leitungssysteme zu führen und dauerhaft unterschiedlich farblich zu kennzeichnen und sind nach dem durch das Versorgungsunternehmen (Energie- und Wasser Potsdam GmbH) bestätigten detaillierten Strangschema auszuführen.
Auch bei Ausfall der Regenwassernutzungs- oder Kleinanlage zur Trinkwasserversorgung, z.B. durch Stromausfall, defekter Pumpe, darf keine provisorische Verbindung mit der Trinkwasseranlage hergestellt werden.
An den Entnahmestellen, die mit Regenwasser gespeist werden, ist ein bildliches Symbol nach DIN 4844-1 bzw. -2 oder ein Hinweisschild "Kein Trinkwasser" sichtbar und dauerhaft anzubringen.
In der Nähe der Trinkwasserhauseinführung oder am Hauswasserzähler ist ein Hinweisschild mit der Aufschrift "In diesem Gebäude ist eine Regenwassernutzungsanlage installiert - Querverbindungen sind unzulässig" anzubringen.
Das überschüssige Regenwasser (Zisternenüberlauf) aus der Regenwasseranlage ist auf dem Grundstück zu versickern. Für die Einleitung in die Kanalisation ist ein gesonderter Antrag an die EWP erforderlich). Die Fertigstellung und die Inbetriebnahme sind dem Gesundheitsamt und der EWP schriftlich anzuzeigen. Die Anlage darf für die Gartenbewässerung und die Toilettenspülung benutzt werden.
Bei der Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen trägt der Antragsteller das gesundheitliche Risiko selbst. Bei vermieteten Wohnungen muss den Mietern die freie Wahl zwischen Wäschewaschen mit Trinkwasser oder mit Regenwasser gegeben werden. (2 Anschlüsse).
Im Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen muss eine Teilbefreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang beantragt werden. Im Gesundheitsamt ist eine Anzeige der Regenwassernutzungsanlage vorzunehmen. Die Fertigstellung und Inbetriebnahme der Regenwasseranlage ist dem Versorger (Energie- und Wasser Potsdam GmbH) schriftlich anzuzeigen.
Warnung zur Nutzung des Grundwassers im Bereich des Kleinen Industriegebietes Babelsberg
Im Kleinen Industriegebiet Babelsberg kam es Ende der achtziger Jahre auf verschiedenen Betriebsgrundstücken zu Grundwasserkontaminationen mit organischen Lösungsmitteln LCKW.
Eine besondere Gefährdung besteht nach wie vor durch die Nutzung des Grundwassers im Bereich der Schadstofffahnen durch Eigen- und Einzelwasserversorgungsanlagen bzw. Gartenbrunnen in den o.g. Gebieten.
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