Pressemitteilung Nr. 592 vom 29.09.2015 Übernachtungssteuersatzung: Klage zurückgewiesen

Die Übernachtungssteuer in Potsdam trat zum 1. Oktober 2014 in Kraft.
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Die Übernachtungssteuer in Potsdam trat zum 1. Oktober 2014 in Kraft. Foto: Landeshauptstadt Potsdam

Die Normenkontrollklage gegen die Übernachtungssteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam ist heute durch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen worden. Eine Revision hat das Gericht nicht zugelassen.

„Das Urteil zeigt, dass wir mit unserer Satzung vollständig durchgedrungen sind. Die Satzung, die seit Oktober 2014 in Kraft ist, war von der Landeshauptstadt Potsdam gründlich vorbereitet“, so der Beigeordnete für Zentrale Steuerung und Finanzen, Burkhard Exner.

In den ersten drei Quartalen seit Inkrafttreten hat die Landeshauptstadt Potsdam aus der Übernachtungssteuer rund 522.000 Euro eingenommen. Dabei sind die tourismusstarken Sommermonate im Jahr 2015 noch nicht erfasst. „Nach heutigem Stand ist davon auszugehen, dass wir die für das Jahr geplanten Haushaltsentlastungen in Höhe von 870.000 Euro erreichen werden. Diese Mittel sind ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung der Infrastruktur in unserer wachsenden Stadt“, so Exner.

Damit ist Rechtssicherheit erlangt. Das Rechtsamt der Landeshauptstadt, das die aktuelle Klage gemeinsam mit dem Bereich Steuern begleitete, hatte zuletzt erfolgreich einen Vergleich bei der Tourismus-Vergabe erzielt.

 

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