Pressemitteilung Nr. 462 vom 25.07.2014 Land genehmigt Potsdamer Übernachtungssteuer

Satzung soll am 1. Oktober 2014 in Kraft treten
Die Übernachtungssteuer in Potsdam trat zum 1. Oktober 2014 in Kraft.
© Landeshauptstadt Potsdam
Die Übernachtungssteuer in Potsdam trat zum 1. Oktober 2014 in Kraft. Foto: Landeshauptstadt Potsdam

Das Innen- sowie das Finanzministerium des Landes Brandenburg haben die Übernachtungssteuer der Landeshauptstadt Potsdam genehmigt. Damit kann die Satzung im Amtsblatt der Stadt im September bekannt gemacht und ab 1. Oktober 2014 wirksam werden. Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Satzung in ihrer Sitzung am 12. Mai 2014 beschlossen.

Für alle Betreiber von Beherbergungsbetrieben bedeutet dies, dass ab 1. Oktober 2014 auf den Übernachtungspreis eines Gastes (Netto-Übernachtungspreis ohne Mehrwertsteuer) fünf Prozent an Übernachtungsteuer abzuführen sind. Erstmals muss die Steuererklärung nach den Satzungsregelungen dann für das letzte Quartal 2014 bei der Stadt abgegeben werden, und zwar bis spätestens zum 15. Januar 2015. Die Steuersatzung gilt im Sinne einer Übergangsregelung nicht für bereits vor dem 1. Oktober 2014 vertraglich vereinbarte Übernachtungen.

Bereits im Juni hatte Bürgermeister und Stadtkämmerer Burkhard Exner mit der Geschäftsführung des Deutschen Hotel- und Gaststättenverband Brandenburg (DEHOGA Brandenburg) ein Gespräch geführt, in dem man das beabsichtigte Verfahren zur Umsetzung vorgestellt und die Begleitung dabei vereinbart hatte. Dem DEHOGA Brandenburg wurde dabei die Gelegenheit gegeben, sowohl zu den Entwürfen für das Formularwesen als auch zu den vorgesehenen FAQs Stellung zu nehmen und seinerseits Hinweise zu geben.

„Uns ist bewusst, dass die Übernachtungsteuer nicht auf ungeteilte Gegenliebe bei den Hotels und Pensionen stößt. Daher haben wir ein Gespräch mit dem DEHOGA Brandenburg geführt, um im Vorfeld die eine oder andere Problematik zu besprechen und unnötige Komplikationen zu vermeiden“, sagte Burkhard Exner. Mit der jetzt vorliegenden Genehmigung sollen nun noch einmal alle betroffenen Hotelbetreiber angeschrieben werden, um das Verfahren der neuen Übernachtungssteuer zu erläutern. Parallel dazu bietet die Stadt den Hotelbetreibern an, sich bei Fragen oder Problemen an den Bereich Steuern entweder per E-Mail unter steuern@rathaus.potsdam.de oder per Telefon unter 0331/289 1434 zu wenden.

„Wir stehen hier gern zur Verfügung, um offene Fragen zu beantworten oder Hilfestellung zu leisten“, sagt Burkhard Exner und führt weiter aus: „Auf der Internetseite der Landeshauptstadt Potsdam www.potsdam.de werden wir zudem ab August eine eigene Seite einstellen. Hier können dann der Satzungstext, das Formular der Steuererklärung, Bescheinigungen über den Nachweis der beruflich bedingten Übernachtung (deutsch und englisch) sowie Antworten auf ausgewählte Fragen (FAQ) eingesehen und abgerufen werden.“