Grundstückseigentümer beziehungsweise deren Bevollmächtigten erhalten ab der dritten Januarwoche die Abfallgebührenbescheide für das Jahr 2008.
Als Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der personengebundenen Grundgebühr dienten die Daten des Einwohnermelderegisters mit Stand vom 03.12.2007. Der Bereich Umwelt und Natur setzte die Einwohnergleichwerte bei Gewerbebetrieben anhand der von Grundstückseigentümern beziehungsweise deren Bevollmächtigten gemeldeten Daten fest. Hier galt ebenfalls der Stichtag 03.12.2007.
Geänderte Personenzahlen beziehungsweise geänderte Einwohnergleichwerte, die dem Bereich Umwelt und Natur bis zum 18.12.2007 gemeldet wurden, sind im Jahresbescheid berücksichtigt. Danach eingegangene Änderungen werden unaufgefordert per Änderungsbescheid nach dem 21.01.2008 neu festgesetzt.
Als Berechnungsgrundlage für die Festsetzung der personengebundenen Grundgebühr dienten die Daten des Einwohnermelderegisters mit Stand vom 03.12.2007. Der Bereich Umwelt und Natur setzte die Einwohnergleichwerte bei Gewerbebetrieben anhand der von Grundstückseigentümern beziehungsweise deren Bevollmächtigten gemeldeten Daten fest. Hier galt ebenfalls der Stichtag 03.12.2007.
Geänderte Personenzahlen beziehungsweise geänderte Einwohnergleichwerte, die dem Bereich Umwelt und Natur bis zum 18.12.2007 gemeldet wurden, sind im Jahresbescheid berücksichtigt. Danach eingegangene Änderungen werden unaufgefordert per Änderungsbescheid nach dem 21.01.2008 neu festgesetzt.