In der Sitzung am 12.12.2011 hat die Stadtverordnetenversammlung die erneute Auslegung - ohne Überweisung der Beschlussvorlage in die Fachausschüsse - direkt beschlossen. Dank dieser schnellen und zugleich überzeugenden Entscheidung kann das Planverfahren nun zügig fortgeführt werden und die erneute Beteiligung - anders als von der Verwaltung zunächst für März geplant - bereits im Januar stattfinden.
In der jetzigen Phase der erneuten eingeschränkten Beteiligung können Äußerungen nur noch zu den deutlich gekennzeichneten Änderungen in den ausgelegten Planunterlagen vorgetragen werden. Zu den grundsätzlichen Planinhalten haben die Stadtverordneten bereits einen umfassenden Abwägungsbeschluss gefasst.
Die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs ist erforderlich, weil sich nach der ersten öffentlichen Auslegung noch viele kleinteilige Änderungen im Detail ergeben haben: So wird z.B. der Wegeverlauf in Teilbereichen auf Wunsch von betroffenen Grundstückseigentümern angepasst, um die Beeinträchtigung ihrer privaten Belange weiter zu minimieren. Vereinzelt werden Standorte für Bootshäuser und Stege verschoben, eine weitere, im Bestand vorhandene Sammelsteganlage soll entgegen bisheriger Überlegungen dauerhaft erhalten bleiben und nicht durch ein Bootshaus ersetzt werden.
Ganz wesentlich ist auch die Änderung der Festsetzung im unmittelbaren Uferbereich: Die Wasserstraßenverwaltung des Bundes hat zugestimmt, ihre verlandeten Flächen im Uferbereich nun in die Festsetzungen als öffentliche oder private Grünflächen einzubeziehen. Hintergrund ist die Aussage, dass ein weiterer Ausbau des Teltowkanals, zu dem der Griebnitzsee als Teil einer Bundeswasserstraße gehört, nicht mehr beabsichtigt ist.