Ab dem 03.02.2006 wird in der Französischen und in der Posthofstraße ein neuer Bewohnerparkbereich eingerichtet. Künftig können hier nur noch Fahrzeuge abgestellt werden in denen ein entsprechender Bewohnerparkausweis ausliegt.
Die hierzu notwendigen Verkehrszeichen werden bereits in diesen Tagen aufgestellt. Rechtswirksam wird die neue Beschilderung jedoch erst ab dem 03.02.2006. Dieses Datum ist auf einem Zusatzschild angegeben.
Die zur Abstellung des Kraftfahrzeuges notwendigen Bewohnerparkausweise können ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde, in der Helene-Lange-Straße 14, Zimmer 2.02, zu den folgenden Öffnungszeiten beantragt werden:
Montag: 8-15 Uhr
Dienstag: 8-18 Uhr
Donnerstag: 8-16 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr
Hinweis: Einen Anspruch auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises hat nur derjenige, der in dem Gebiet zwischen dem Platz der Einheit, der Charlottenstraße, der Berliner Straße und Am Kanal oder in der Charlottenstraße 70 meldebehördlich registriert ist und tatsächlich dort wohnt.
Im diesem Gebiet beruflich tätige Personen, die dort nicht wohnen, sind keine Bewohner und können folglich auch keinen Parkausweis erhalten.
Zur Beantragung sind der Fahrzeugschein und der Personalausweis mitzubringen.