Pressemitteilung Nr. 2 vom 02.01.2008 Ehrenamtliche Richter für das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gesucht

Die Amtszeit der derzeit gewählten ehrenamtlichen Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit endet Mitte August 2008.

Aus diesem Grunde sucht die Landeshauptstadt Potsdam für die Wahlperiode 2008 bis 2012 insgesamt 6 Frauen und Männer, die sich am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Sitz in Berlin) dieser interessanten und vertrauensvollen Tätigkeit widmen wollen.

Der ehrenamtliche Richter nimmt Aufgaben der Rechtssprechung wahr. Beim Verwaltungsgericht wirken neben den Berufsrichtern zwei ehrenamtliche Richter bei der Beratung und Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter ausgestattet. Die Tätigkeit ist für jeden allgemein interessierten Bürger reizvoll und ein anerkennenswerter Dienst.

Der Verwaltungsrechtsweg ist in allen öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nichtverfassungsrechtlicher Art eröffnet und dient dem Schutz des Einzelnen gegen widerrechtliche Maßnahmen der Verwaltung. Die Fragen, über die das Verwaltungsgericht entscheidet, berühren nahezu alle Lebensbereiche (z.B. Baurecht, Naturschutzrecht, Beamtenrecht, offene Vermögensfragen, Beitragsrecht etc.). Das Oberverwaltungsgericht hat im wesentlichen über Berufungen und Beschwerden gegen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte zu entscheiden.

Die Bewerber/innen müssen in formaler und persönlicher Hinsicht folgende wichtige Voraussetzungen erfüllen:

Formale Voraussetzung:

- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Vollendung des 25. Lebensjahres
- Wohnsitz in der Landeshauptstadt Potsdam
- keine gerichtliche Aberkennung öffentlicher Ämter
- keine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten
- kein Vermögensverfall

Mitglieder des Bundestages, des Europäischen Parlaments, der gesetzgebenden Körperschaften eines Landes, der Bundes- oder Landesregierung, Richter, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst, Soldaten und Personen, die fremde Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig besorgen, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern berufen werden.
Persönliche Voraussetzungen für die Geeignetheit von Kandidaten:

- Als Ehrenamtlicher Richter sollen sie ihre Lebenserfahrung, ihre Wertvorstellung, ihr Rechtsbewusstsein in das Gerichtsverfahren einbringen. Juristische Kenntnisse werden daher nicht benötigt. Gefragt sind soziale und menschliche Kompetenz. Gesunder Menschenverstand, Berufserfahrungen, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen in bestimmte Situationen und soziale Gegebenheiten, großes Verantwortungsbewusstsein, eine eigene Meinung vertreten aber auch die anderer würdigen können und vor allem Unvoreingenommenheit sind daher Eigenschaften, über die ein ehrenamtlicher Richter verfügen sollte.
- wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung

Wer Interesse hat und sich zur Ausübung dieses Amtes in der Lage sieht, kann sich bis
zum 31. Januar 2008 bei der Landeshauptstadt Potsdam, Servicebereich Recht, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam bewerben.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen die Mitarbeiter des Servicebereich Recht unter der Telefonnummer 0331/ 289- 1532 oder -1550 gerne zur Verfügung.