Sehbehinderte und blinde Menschen mit einem Blindenführhund oder Assistenzhund sind künftig auch offiziell von der Regelung der Stadtordnung befreit, den Kot ihres Hundes zu beseitigen. In einem ersten Schritt soll es ab sofort auf Antrag nach §15 der Stadtordnung möglich sein, sich von der Beseitigungspflicht befreien zu lassen. Zudem wird die Verwaltung den Stadtverordneten noch in diesem Jahr eine Änderung der Stadtordnung vorschlagen, damit sehbehinderte und blinde Menschen mit Blindenhund von der Hundehaufen-Reinigungspflicht grundsätzlich befreit werden.
„Ich möchte eine bürgerfreundliche und nachvollziehbare Regelung“, sagt der Beigeordnete für Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung, Mike Schubert. Seit September ist er im Amt, nun soll es klare Regeln geben.
Im August hat eine Potsdamerin, die auf einen Blindenhund angewiesen ist, die Verwaltung um eine Ausnahmegenehmigung gebeten, den Hundekot nicht aufheben zu müssen. Sie sei von Passanten angesprochen worden, dass sie den Hundehaufen wegräumen soll. Dabei verwies sie eigenen Angaben zufolge darauf, dass sie blind sei und ihr das nicht möglich ist. Nun wird die Landeshauptstadt Möglichkeiten schaffen, dass die gelebte Praxis auch schriftlich fixiert wird. Bislang waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsamtes aufgefordert, bei Menschen mit Blinden- und Assistenzhunden die Regelungen der Stadtordnung in Bezug auf die Haufenbeseitigung nicht umzusetzen. Es hat auch keinen Fall gegeben, in dem Inspektoren des Außendienstes dies von Menschen mit Behinderungen gefordert haben.