Nachdem die Landeshauptstadt Potsdam Nutzungsuntersagungen zu illegal errichteten baulichen Anlagen im Landschaftsschutzgebiet „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ erlassen hat und Gerichte die Auffassung der Landeshauptstadt Potsdam bestätigt haben, liegen durch den Eigentümer des Grundstücks Eichengrund beim Verfassungsgericht Brandenburg erhobene (Landes-)Verfassungsbeschwerden vor.
In der Gesamtabwägung hat die Landeshauptstadt Potsdam nach weiterer interner Abstimmung und Bewertung der Sachlage entschieden, den Vollzug der Nutzungsuntersagungen auszusetzen, bis das Landesverfassungsgericht sich mit den Beschwerden des Grundstückseigentümers befasst hat.
Die Landeshauptstadt Potsdam geht weiter davon aus, dass die Beschwerden vor dem Landesverfassungsgericht Brandenburg unbegründet sind. Zudem geht die Verwaltung davon aus, dass die in den Eilverfahren durch die Gerichte (Verwaltungsgericht Potsdam und Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg) bestätigten Entscheidungen der Landeshauptstadt Potsdam auch in den noch ausstehenden Hauptsacheverfahren als rechtmäßig bekräftigt werden.
In diesem Zusammenhang weist die Landeshauptstadt Potsdam den durch den Vertreter des Eigentümers erhobenen Vorwurf des „Psychoterrors“ durch Behördenhandeln entschieden zurück. Ziel des behördlichen Handelns ist und bleibt die Herstellung rechtmäßiger Zustände. Auslöser für das Agieren der Unteren Bauaufsicht war die Missachtung von Baurecht durch den Eigentümer.