Der Verwaltungsstab der Landeshauptstadt Potsdam unter Leitung des Oberbürgermeisters Mike Schubert hat am Mittwoch, 17. März 2021, das erweiterte Konzept „Öffnen, aber sicher – Frühzeitig erkennen, um zu handeln“ beschlossen.
Die Landeshauptstadt Potsdam ergänzt demnach weiterhin die nationale Teststrategie des Bundes mit der Möglichkeit für alle Potsdamerinnen und Potsdamer einen zweiten Antigen-Schnelltest pro Woche zu erhalten. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Raum wird erweitert. Zudem wurde mit dem Konzept beschlossen, dass Shopping und Museumsbesuche nach einer noch zu erlassenden Allgemeinverfügung nur mit negativem Ergebnis eines Coronatestes möglich sein soll. Dafür werden nun die technischen und rechtlichen Voraussetzungen geschaffen. Ab einem I-Wert von 100 tritt in der Landeshauptstadt Potsdam die von den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vereinbarte „Notbremse“ in Kraft.
„Die Neuinfektionen steigen wieder deutlich an. Die hart erkämpften Freiheiten können wir nur durch konsequentes Testen und Unterbinden von Infektionsketten absichern. Unser Ziel ist es, so weit wie möglich offen zu halten, aber sicher!“, sagt Oberbürgermeister Mike Schubert.
Das städtische Konzept „Öffnen, aber sicher – Frühzeitig erkennen, um zu handeln“ wurde im Januar 2021 erarbeitet. Dazu zählten als neue Grundlage der Lage-Bewertung die Corona-Ampel, die sich nicht allein auf die Inzidenz-Werte (I-Wert), sondern auf einem Indikatorensystem beruht. Das Konzept beinhaltet zudem die Auslastung der Intensivstationen, Schnelltests für alle Mitarbeitenden in Potsdamer Kindertagestätten, verschärfte Besuchsregeln in Pflegeeinrichtungen, die Suche nach Mutationen bei allen positiven PCR-Tests sowie ein eigenes Kita-Ampel-System. Danach folgten unteranderem kostenlose Schnelltests für alle Potsdamerinnen und Potsdamer seit dem 1. März 2021. Ein weitergehendes Konzept wurde nun am Mittwoch, 17. März 2021, im Corona-Verwaltungsstab beschlossen.
„Wenn weniger geimpft wird, dürfen wir uns der Situation nicht ergeben, müssen wir Wege finden, wie wir den Bürgerinnen und Bürgern in dieser Ausnahmesituation Perspektiven geben und sie die Zeit bis zum Impftermin sicher überbrücken können. Dabei wären überregionale, landesweite oder bundesweite Initiativen notwendig – leider gibt es die nicht“, so Schubert. In den vergangenen zwei Wochen hat die Stadt Potsdam daher das Konzept „Öffnen, aber sicher“ weiterentwickelt. Das 33-seitige Konzept gliedert sich in Indikatoren zur Bewertung der Pandemielage sowie in konkrete Handlungsfelder wie beispielsweise Kita, Alten- und Pflegeeinrichtungen, Bürgernahe Dienstleistungen und Schule.
Demnach werden in der geschärften Variante festgelegt, bei welchen Inzidenzwerten (I-Werten) welche Regelungen gelten. So soll es bei I-Werten unter 50 keine Änderungen geben. Bei I-Werten zwischen 50 und 100 werden die Regelungen restriktiver gehandhabt. Aktuell hat Potsdam einen I-Wert von 65,4 (Stand: Mittwoch, 17. März 2021, hier gibt es die aktuellen, täglichen Zahlen). Steigt der I-Wert über 100, tritt die seitens der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vereinbarte „Notbremse“ in Kraft. Für jede der Maßnahmen braucht es eine Allgemeinverfügung, die einzeln zu erlassen ist.
Bewertung der Pandemielage in Potsdam
Zur Bewertung der Pandemielage in Potsdam nutzt die Stadt ein Ampelsystem. Dabei werden die Indikatoren lokale Inzidenz, die Inzidenzwerte der benachbarten Landkreise in der Region, Verfügbarkeit von Intensivbetten sowie die Bettenkapazität im Klinikverbund West-Brandenburg und der Intensivbetten im ganzen Land beobachtet. Einmal in der Woche wird die Lage durch den Stab bewertet. Aktuell ist die Lage Gelb (Stand: Mittwoch, 17. März 2021, hier gibt es die aktuelle Corona-Ampel), somit entscheidet der Verwaltungsstab darüber, ob die Maßnahmen beibehalten werden oder ob es weitergehende Schutzmaßnahmen gibt.
Notbremse
Das erweiterte Konzept „Öffnen, aber sicher“ sieht eine „Notbremse“ entsprechend der Vereinbarungen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vor. Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März 2021 gegolten haben, wieder in Kraft. Für Potsdam hieße dies, dass sich wieder nur ein Haushalt mit einer weiteren Person treffen darf und die am 8. März 2021 erfolgten Geschäftsöffnungen zurückgenommen werden. „Wir würden Schließungen gerne vermeiden und möchten ein Konzept umsetzen, durch das das Einkaufen sicherer wird“, so Mike Schubert.
Potsdamer Teststrategie
Seit 1. März 2021 bietet die Landeshauptstadt allen Potsdamerinnen und Potsdamern die Möglichkeit, sich zwei Mal wöchentlich einem Antigen-Schnelltest zu unterziehen. Die Kosten dafür hat die Stadt getragen. Insgesamt sind 11.500 Tests durchgeführt worden. „Trotz geringer Inzidenzen in dieser Zeit gab es Einzelne, die symptomfrei waren und bei denen eine Coronavirus-Infektion nachgewiesen wurde. Dadurch haben wir Infektionsketten unterbrechen können. Jetzt gilt es noch mehr zu testen, um Infizierte frühzeitig zu ermitteln und in Quarantäne zu stecken. Letztendlich kann dies dazu beitragen, dass die Neuinfektionen wieder sinken, weil Infizierte erkannt werden, bevor sie zum Super-Spreader werden“, sagt Mike Schubert. Ein Schnelltest pro Woche pro Person, wie durch den Bund zur Verfügung gestellt, reicht nicht aus. Daher wird die Stadt Potsdam allen Potsdamerinnen und Potsdamern einen zweiten kostenlosen Schnelltest pro Woche ermöglichen. Konkret funktioniert das so: Potsdamerinnen und Potsdamer können in eines der Testzentren gehen und sich testen lassen. Der erste Test wird über den Bund abgerechnet. Mit dem Ergebnis des ersten Testes kann man sich erneut testen lassen, den zweiten Test zahlt die Kommune. Die aktuellen Teststellen sind unter www.potsdam.de/schnelltest zu finden.
Neue Impfstelle
Am Donnerstag, 18. März 2021, wird eine Impfstelle gemeinsam mit dem Klinikum Ernst von Bergmann eröffnet. Im Impfzentrum des Landes Brandenburg in der Metropolishalle in Potsdam-Babelsberg wurden aufgrund des vorübergehenden Impfstopps mit dem Impfstoff Astrazeneca täglich mehr als 700 Termine storniert, fünf der elf zur Verfügung stehenden Impfbahnen werden nicht genutzt. Das Land Brandenburg hatte in der vergangenen Woche angekündigt, das Impftempo zu erhöhen und die Kommunen einzubeziehen. „Dazu sind wir bereit. Wir haben eine digitale Impfwarteliste angelegt und werden morgen eine städtische Impfstelle am Klinikum Ernst von Bergmann eröffnen“, sagt Mike Schubert. Auf der Impfwarteliste, die teils an die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg gegeben wird, damit Restimpfstoff im Impfzentrum Metropolishalle geimpft werden kann, stehen inzwischen 2.400 Bürgerinnen und Bürger. Dank der Einrichtung von digitalen Schnittstellen können die Namen jetzt direkt in den Terminplaner der Impfstelle des Klinikums Ernst von Bergmann überführt werden. Die Personen auf der Warteliste erhalten somit direkt einen Impftermin per E-Mail und/oder SMS per Bestätigung. Wir bitten daher, dass bei der Eintragung in die Liste eine E-Mail-Adresse und/oder eine Mobilfunknummer angegeben wird. Etwa 1.200 Termine können somit in den kommenden Tagen vermittelt werden. Dafür hat das Land den Biontech-Impfstoff zugesichert. Weiterhin heißt es im Konzept: Wichtig ist, dass die derzeit nur geringen Impfmengen für die Landkreise und kreisfreien Städte erhöht werden und umgehend auch in Potsdam Ärzte durch die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg in den Modellversuch zur Impfung einbezogen werden.
Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes
Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird an das Ampelsystem angepasst. Demnach gelten bei der Ampelfarbe „Grün“ die Regelungen der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, wonach eine medizinische Maske zu tragen ist, wenn der Abstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann. Bei der Ampel „Gelb“, also einer Inzidenz zwischen 50 und 100, wird das Tragen einer medizinischen Maske im öffentlichen Raum entsprechend der früheren Variante in Potsdam angeordnet. Daher bereitet die Stadt derzeit eine entsprechende Allgemeinverfügung vor, die vor dem Wochenende veröffentlicht wird.
Demnach wird es künftig notwendig sein, auch im öffentlichen Raum eine medizinische Maske zu tragen. In den definierten Bereichen gelten also Alltagsmasken oder Schals nicht mehr als Mund-Nasen-Schutz. Zudem werden die Bereiche, in dem ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz zu tragen ist, auf frühere Regelungen zurückgeführt. Demnach gilt ab dem Wochenende 20./21. März 2021 die erweiterte Maskenpflicht in der Brandenburger Straßen, Gutenbergstraße, Dortustraße, Jägerstraße, im Holländischen Viertel, in der Friedrich-Ebert-Straße, in der Karl-Liebknecht-Straße in Babelsberg, in Teilen der Geschwister-Scholl-Straße und Nansenstraße in Potsdam-West sowie auf allen Wochenmärkten. Zudem gilt die Maskenpflicht entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg in allen Bereichen, in denen der Abstand von 1,50 Meter nicht einzuhalten ist.
Sicher shoppen
Das erweiterte Konzept „Öffnen, aber sicher“ sieht vor, dass künftig nur mit einem negativen Testergebnis geshoppt werden darf. „Masken alleine reichen nicht mehr aus. Die mutierten und als gefährlicher geltenden Virusvarianten sind inzwischen in der Überzahl und breiten sich wesentlich schneller aus als das bisherige Virus. Wir müssen daher sichergehen, dass die Bürgerinnen und Bürger das Virus nicht unerkannt in sich tragen“, so Schubert. Die neuen Regelungen werden nun mit den Wirtschafts- und Handelsverbänden erneut besprochen und anschließend umgesetzt. Zur Erleichterung soll es eine App geben, die sowohl die Kontaktnachverfolgung als auch die Teststrategie miteinander kombiniert und als Eintrittskarte in den Einzelhandel, in Museen oder künftig auch ins Hans Otto Theater oder in den Nikolaisaal dienen kann. Dazu hat Oberbürgermeister Mike Schubert heute einen Vertrag mit den Anbietern der Luca-App plus Erweiterungen für Testergebnisse unterschrieben. Die technische Umsetzung wird einige Tage in Anspruch nehmen. „Wir wollen eine All-in-one-Lösung nutzen“, so Schubert. In der App werden die persönlichen Daten gespeichert, zudem die Ergebnisse von Corona-Schnell- oder PCR-Tests.
Kitas und Schulen
Die Notbremse ab einem I-Wert 100 gilt nicht für Kitas und Schulen. Entsprechend der Kita-Ampel gilt ab einer Inzidenz von 200 in Potsdamer Kitas wieder die Notbetreuung, um Kontakte zu vermeiden. Treten in einer Kita vermehrt Fälle auf, so soll diese Kita geschlossen werden. Gleiches gilt bei Schulen. So wurde beispielsweise am heutigen Tag der gesamte Jahrgang 10 der Steuben-Gesamtschule aufgrund zahlreicher Infektionen aus dem System genommen.
„Uns ist bewusst, dass wir bei vielen Dingen an die Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gebunden sind. Wir möchten aber neue Dinge ausprobieren, um gesichert zu öffnen beziehungsweise weiterhin offen zu lassen. Daher haben wir das Land gebeten, Modellversuche mit uns zu starten. Nur so werden wir erfahren, ob die Systeme letztendlich funktionieren und zu mehr Sicherheit beitragen“, sagte Mike Schubert. In anderen Regionen Deutschlands haben die Landesregierung einzelnen Städten solche Tests erlaubt.
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- Sonderamtsblatt 9/2021 - Tragepflicht einer medizinischen Maske in Teilbereichen des Stadtgebiets der Landeshauptstadt Potsdam