Die Landeshauptstadt Potsdam plant für März dieses Jahres einen Workshop zum weiteren Umgang mit dem Schulstandort Waldstadt Süd. Darüber informierte Harald Kümmel, kommissarischer Leiter des Planungsbüros im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr am 12. Februar 2019. Im Rahmen dieses Workshops will die Stadtverwaltung gemeinsam mit Vertretern der Fraktionen, der vor Ort aktiven Bürgerinitiative sowie den anerkannten Naturschutzverbänden für den Schulcampus Waldstadt II die notwendige städtebauliche Klärung herbeiführen – unter der Prämisse, möglichst viel Wald bzw. wertvollen Baumbestand zu erhalten.
Die Stadtverordnetenversammlung hat die Verwaltung mit Beschluss vom 7. November 2018 (DS 18/SVV/0737) beauftragt, einen Workshop mit diesem Ziel durchzuführen. Bereits im Juni 2018 hatten die Stadtverordneten eine Leitentscheidung und Abwägung zum Bebauungsplan Nr. 142 getroffen (DS 18/SVV/0186), nach dem der städtebauliche Entwurf „Synergien im Wald“ Grundlage des weiteren Bebauungsplanverfahrens sein sollte. Ziel ist der weitest gehende Erhalt zusammenhängender Waldflächen und die Wahrung eines Mindestabstandes zur Wohnbebauung. Die verkehrliche Belastung der Anwohner soll so gering wie möglich gehalten werden und die neuen Baukörper sollen sich in den Wald integrieren.
Für die Umsetzung des Entwurfs „Synergien im Wald“ werden Flächen des Landschaftsschutzgebietes „Potsdamer Wald- und Havelseengebiet“ in Anspruch genommen. Ziel des Entwurfes war es, die neuen Baukörper nicht konzentriert, sondern im Wald verteilt anzuordnen, um den geforderten Mindestabstand zur Wohnbebauung und eine Einordnung in den Wald zu sichern.
Um eine Zustimmung zur Nutzung des Landschaftsschutzgebietes zu bewirken hat sich die Stadtverwaltung mit einem Antrag an das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) gewandt. Mit Schreiben vom 12. Februar 2019 hat das Ministerium mitgeteilt, dass es einer Ausnahme von den Verboten des Landschaftsschutzgebietes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zustimmen kann. Als Gründe werden angeführt, dass die Ziele des Bebauungsplanes im Widerspruch zum Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes stehen und die Verwirklichung der Planungsziele entsprechend der Schulentwicklungsplanung 2014 auch an anderen Stellen in der Stadt realisierbar seien.
„Wir werden das Schreiben des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft zum Anlass nehmen, unsere Argumente für diesen Standort nochmals zu verdeutlichen und zu den aktuellen Schülerzahlen und dem Bedarf an Flächen in der wachsenden Landeshauptstadt ins Gespräch zu kommen“, so der Leiter des Planungsbüros Harald Kümmel.
Unabhängig davon bereitet die Stadtverwaltung den Workshop für die zweite Märzhälfte vor, in dem die Fraktionen, die anerkannten Naturschutzverbände und die Bürgerinitiative sich gemeinsam mit der Stadtverwaltung über ein städtebauliches Konzept für den Schulstandort Waldstadt Süd verständigen werden. Die Ergebnisse der Gespräche mit dem Ministerium werden in den Workshop einfließen.
Eine Verständigung im März 2019 ist notwendig, um den engen Zeitplan für die Aufstellung des Bebauungsplans zu halten. Bis März 2020 muss der Satzungsbeschluss herbeigeführt sein, um den Schulstandort rechtzeitig fertig zu stellen.