Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019

Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019
© Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019
Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2018/2019

Für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 hat der Kämmerer den Entwurf einer Haushaltssatzung für zwei Jahre (Doppelhaushalt) aufgestellt. Gemäß § 65 Abs. 3 BbgKVerf i. V. m. § 11 KomHKV enthält die Haushaltssatzung Festsetzungen für zwei Haushaltsjahre, nach Jahren getrennt. Im Haushaltsplan werden die Ansätze für Erträge, Einzahlungen, Aufwendungen, Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen für jedes der beiden Haushaltsjahre getrennt veranschlagt. Der Zeitraum für die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung umfasst die Jahre 2020 bis 2022.

In den ausgereichten sechs Teilen des Haushaltsplanes finden Sie im Einzelnen:

1. Teil:       Haushaltssatzung, Gesamtplan, Teilhaushalte auf Produktbereichsebene, Vorbericht und Anlagen

2. Teil:       Budgetpläne des Geschäftsbereiches Zentrale Steuerung und Finanzen sowie Allgemeine Finanzierungsmittel

3. Teil:       Budgetpläne des Geschäftsbereiches Bildung, Kultur und Sport

4. Teil:       Budgetpläne des Geschäftsbereiches Soziales, Jugend, Gesundheit und Ordnung

5. Teil:       Budgetpläne des Geschäftsbereiches Stadtentwicklung und Bauen

6. Teil:       Budgetpläne des Geschäftsbereiches Oberbürgermeister

Da es sich um einen Entwurf handelt, trägt diese Satzung noch keinen regelnden Charakter.