Pressemitteilung Nr. 115 vom 03.03.2011 Potsdamer Schiedsstellen

In der Stadtverordnetenversammlung wurden die Schiedsstellen der Landeshauptstadt Potsdam in ihrer örtlichen und persönlichen Zuständigkeit neu gegliedert. Zwei Schiedspersonen wurden für die nächsten fünf Jahre wieder gewählt.
Das Schlichtungsverfahren wird durchgeführt durch die nach dem Schiedsstellengesetz eingerichteten Schiedsstellen. In Potsdam sind insgesamt 5 Schiedsstellen mit folgenden örtlichen und persönlichen Zuständigkeiten eingerichtet:

Schiedsstelle Potsdam I:
Örtliche Zuständigkeit: Stadtbezirk Nord mit den Stadt- und Ortsteilen Bornim, Nedlitz, Bornstedt, Sacrow, Eiche, Grube, Golm, und Nauener Vorstadt als Stadtteil der Nördlichen Vorstadt
Persönliche Zuständigkeit: Frau Claudia Hieckmann

Schiedsstelle Potsdam II:
Örtliche Zuständigkeit: Westliche Vorstadt mit den Stadteilen Brandenburger Vorstadt, Potsdam West, Wildpark, von der nördlichen Vorstadt die Stadtteile Jägervorstadt und Berliner Vorstadt sowie von Babelsberg der Stadtteil Klein Glienicke
Persönliche Zuständigkeit: Herr Rainer Roth

Schiedsstelle Potsdam III:
Örtliche Zuständigkeit: Stadtbezirk Innenstadt mit den Stadtteilen Nördliche Innenstadt und Südliche Innenstadt, von dem Stadtbezirk Potsdam Süd die Stadtteile Templiner Vorstadt, Teltower Vorstadt, Waldstadt I und Waldstadt II, Industriegelände und Forst Potsdam Süd
Persönliche Zuständigkeit: Frau Uta Kilian-Zech

Schiedsstelle IV:
Örtliche Zuständigkeit: von dem Stadtbezirk Babelsberg die Stadteile Babelsberg Nord und Babelsberg Süd, von dem Stadtbezirk Potsdam Süd der Stadtteil Schlaatz, der Stadtbezirk Potsdam Südost mit den Stadtteilen Am Stern, Drewitz, Kirchsteigfeld
Persönliche Zuständigkeit: Frau Angela Erdt

Schiedsstelle V:
Örtliche Zuständigkeit: von dem Stadtbezirk Nördliche Ortsteile die Ortsteile Uetz-Paaren, Marquardt, Satzkorn, Fahrland, Neu Fahrland, Groß Glienicke
Persönliche Zuständigkeit: Herr Peter Baumgard

Die durch die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam gewählten und durch die Präsidentin des Amtsgerichts Potsdam bestätigten Schiedspersonen sind unabhängig und unparteiisch. Ihre Aufgabe ist es, einen Interessenausgleich zu finden. Daher erhalten sie ihr Mandat von beiden Parteien. Sie üben ihre Funktion ehrenamtlich aus. Die Schiedsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Die Leiterin des Servicebereiches Recht Karin Krusemark sagte: „Durch die außergerichtliche Streitschlichtung sollen die Gerichte entlastet werden. Gleichzeitig bietet es die einvernehmliche Übereinkunft als Alternative zum Rechtstreit. Unterschiedliche Interessen können auf diese Weise in Übereinstimmung gebracht werden. So geht es insbesondere in Nachbarschaftsstreitigkeiten nicht ausschließlich darum, eine konkrete streitige Frage zu lösen, sondern den künftigen Umgang miteinander wieder erträglich zu machen. Verhärtete Fronten können aufgebrochen und konstruktive Lösungen gefunden werden."

Wenn Potsdamerinnen und Potsdamer Kontakt zu den Schiedsstellen aufnehmen wollen, können sie in der Stadtverwaltung im Servicebereich Recht unter der Telefonnummer 289 1532 melden bzw. eine Mail an Recht@Rathaus.Potsdam.de schicken.