Pressemitteilung Nr. 60 vom 27.01.2005 Anonyme Handzettel sollen Unruhe stiften

27. Januar 2005

Die Stadtverwaltung Potsdam verwahrt sich entschieden gegen unerhörte Behauptungen auf anonymen Handzetteln, die heute im Bereich der Villenkolonie Neubabelsberg, überwiegend zwischen Karl-Marx-Straße und Rosa-Luxemburg-Straße verteilt wurden. Es handelt sich dabei um Kopien aus dem Amtsblatt der Landeshauptstadt Potsdam vom 30. Dezember 2004,
Nr. 24/2004, mit einem offensichtlich aufkopiertem Zusatz. Der Bebauungsplan Nr. 45 „Karl-Marx-Straße“ richte sich gegen die Erhaltung der Bauten aus dem Zeitraum 1945 – 1989 und verbiete z. B. einigen Hausbesitzern die Werterhaltung ihres Eigentums, wird in dem Blatt behauptet.
Die Stadtverwaltung stellt dazu klar, dass weder der seit Februar 2000 rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 45, veröffentlicht im Amtsblatt vom 17. Februar 2000, noch die damit verbundene Erhaltungssatzung gemäß § 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB die Werterhaltung von bestandskräftigem Eigentum verbietet. Die Instandhaltung von Einfamilienhäusern und anderen baulichen Anlagen ist im Rahmen des Bestandsschutzes immer möglich. Einer vorherigen Genehmigung bedürfen – wie in § 3 Absatz 1 der Erhaltungssatzung beschrieben – der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung sowie die Errichtung (Neubau) von baulichen Anlagen. Für die Fälle der Änderung durch den Austausch von Bauteilen – wie z.B. Fenstern - wird im Rahmen der Werterhaltung auch dann die oben genannte Genehmigung erteilt, wenn die heutigen Häuser nicht den Vorgaben des Bebauungsplanes entsprechen. Diese Regelung erfasst jedoch nicht nur die Bauten aus dem Zeitraum von 1945 bis 1989, sondern gilt gleichermaßen für alle Grundstücke innerhalb des Bebauungsplanes, dessen Grenzen mit denen der Erhaltungssatzung identisch sind.
Die Stadtverwaltung betrachtet die Verteilung des Papiers als einen Versuch, in einem sensiblen städtebaulichen Gebiet Unruhe zu stiften.